Oldenburg. Endlich wieder Glühwein und gebrannte Mandeln: In diesem Jahr will die Stadt Oldenburg trotz der noch andauernden Pandemie den Lamberti-Markt wieder ausrichten – allerdings mit einem „luftigeren“ Aufbau der Buden und Stände als es die Besucherinnen und Besucher in den sonstigen Jahren gewohnt waren. Ziel ist die Realisierung des adventlichen Treibens unter den durch die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gesetzten Rahmenbedingungen. Demnach ist die 3G-Regel Grundvoraussetzung: Wer auf dem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke zu sich nehmen möchte, muss also zuvor die vollständige Impfung, die Genesung oder eine aktuelle negative Testung nachweisen. „Wir halten das für praktikabel“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Damit wird ein stimmungsvoller Markt möglich gemacht, ohne den Grundschutz in Sachen Corona zu vernachlässigen.“
Erste Details der Planungen stellte Ordnungsdezernentin Dr. Julia Figura am Montagabend dem Verwaltungsausschuss vor. Angedacht ist, die Anzahl der Stände auf der bisherigen Marktfläche auf dem Rathausmarkt und auf dem Schlossplatz von bisher knapp 120 auf 90 bis 100 Geschäfte zu reduzieren. Wege und Wegeverbindungen sollen breiter als üblich gestaltet werden, damit sich keine Menschenmassen stauen können. Um den Wegfall von Standplätzen zum Teil zu kompensieren, soll das Veranstaltungsgelände durch zusätzliche Flächen zwischen Schloss und Schlosshöfe in Richtung Staulinie erweitert werden. Um einen etwaigen „Überlauf“ an Ständen aufzufangen, soll den Händlerinnen und Händlern auch der Waffenplatz als Ausweichfläche angeboten werden.
Als Betreiberin des Lamberti-Marktes hat die Stadt nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung ein Hygienekonzept zu erarbeiten. Ein Kernpunkt ist die 3G-Regelung. Dazu sollen an bestimmten Ständen und an weiteren Anlaufstellen farbige Armbändchen an Besucherinnen und Besucher ausgegeben werden, wenn sie den 3G-Nachweis erbringen. Die Bändchen sollen in täglichen wechselnden Farben zum Verzehr von Speisen und Getränken berechtigen. Darüber hinaus ist geplant, gegen eine Schutzgebühr stabilere Stoffbändchen, so genannte „Festivalbänder“, mit einer werbewirksamen Aufschrift für Geimpfte und Genesene anzubieten. Diese Bänder gelten für die gesamte Marktdauer. „So benötigen Geimpfte und Genesene, wenn sie mehrfach den Markt besuchen wollen, nicht jedes Mal ein neues Bändchen“, erläutert Dr. Julia Figura.
Die 3G-Nachweispflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wer auf dem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt – ebenso wie im Einzelhandel – keinen Nachweis. Eine Maskenpflicht ist bei aktueller Infektionslage nicht notwendig.
Bei der Steuerung des Besucheraufkommens wird ein besonderes Augenmerk auf die erfahrungsgemäß in den Abendstunden und an den Wochenenden stark frequentierten Glühweinstände gelegt. Um die Anzahl der gleichzeitig zu bewirtenden Gäste zu begrenzen, soll unter anderem nur eine bestimmte Menge an Bechern ausgegeben werden. Die Einhaltung der in den Zulassungsbescheiden festgeschriebenen Hygiene-Regeln werden vom Ordnungsamt und der Polizei stichprobenartig kontrolliert.
Um den Andrang vor allem an den besucherstarken dritten und vierten Adventswochenenden zu entzerren, gibt die Stadtverwaltung dem Antrag des Oldenburger Schaustellerverbandes statt, den Lamberti-Markt in diesem Jahr eine Woche früher als üblich, also bereits am 16. November, beginnen zu lassen. Am Totensonntag, 21. November, bleibt der Markt aber geschlossen. Die evangelische Kirche hat keine Bedenken gegen den ausnahmsweise frühzeitigeren Marktstart geltend gemacht.
Am Feinschliff für den Lamberti-Markt 2021 wird die Stadtverwaltung in den nächsten Tagen und Wochen weiter in Abstimmung mit allen Beteiligten arbeiten. Im Verwaltungsausschuss traf der bisherige Planungsstand auf einhellige Zustimmung.