Oldenburg. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg hat für die Fläche zwischen Moslestraße, Osterstraße und Raiffeisenstraße am 9. Oktober 2023 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten, werden die Grundzüge der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 69 in der Zeit von Mittwoch, 22. November, bis Mittwoch, 13. Dezember, online unter www.oldenburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung » eingestellt.
Die Grundzüge der Planung können im oben genannten Zeitraum auch im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1 a (zweites Obergeschoss) eingesehen werden.