Oldenburg erweitert Erreichbarkeit

29.04.2020

Oldenburg erweitert Erreichbarkeit

Oldenburg. Seit dem 16. März mussten im Zusammenhang mit der Coronakrise zahlreiche Angebote der Stadt geschlossen bleiben. Nun beginnen am 4. Mai schrittweise Öffnungen, die dann wieder einen direkten Besuch in städtischen Einrichtungen möglich machen.

So wird die Erreichbarkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord erweitert. Aufgrund der Coronakrise ist es jedoch weiterhin erforderlich, die Sicherheit in den Vordergrund zu stellen, eine Terminvereinbarung ist deshalb nötig. Diese erfolgt über www.oldenburg.de/terminvergabe oder telefonisch unter 0441 235-4444. Aufgrund der aktuellen Situation ist es nicht möglich, die Anliegen mehrerer Personen, etwa Ehepaare, mit nur einem Termin gleichzeitig zu bearbeiten. Es gilt daher: eine Person pro Termin. Familien mit gleichen Zuzugsdaten können wie bisher durch einen Familienangehörigen angemeldet werden.

Die Bürgerbüros erweitern vorrübergehend ab dem 4. Mai ihre Öffnungszeiten und sind mit Terminvereinbarung wie folgt erreichbar:

Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr

Voraussichtlich wird es bei der Terminvergabe zu längeren Vorlaufzeiten kommen. Wir bitten aufgrund der aktuellen Umstände um Verständnis. Empfohlen wird in diesem Zusammenhang, die bekannten Online-Services weiterhin zu nutzen. Auskünfte dazu gibt auch das ServiceCenter unter 0441 235-4444.

Im Fundbüro sind Termine ab dem 4. Mai wieder möglich, vorübergehend auch nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Anmeldungen nimmt das ServiceCenter entgegen.

Auch die Führerscheinstelle im Bürgerbüro Nord wird über die Terminvergabe ab dem 4. Mai wieder erreichbar sein. Bei dem Wunsch einer Akteneinsicht sowie dem Verzicht oder der Abgabe des Führerscheins, melden Sie sich bitte telefonisch direkt bei der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 0441 235-3700. Fahrschulen wenden sich bitte ebenfalls telefonisch direkt an die Führerscheinstelle.

Bei Anliegen und Frage zu Mängelverfahren (u. a. Versicherungsmangel, Steuermangel oder technische Mängel) im Bereich Kfz ist eine telefonische Auskunft eingerichtet (0441 235-2758), Anfragen können aber auch per Mail gestellt werden: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de. Anschließend wird ein Termin zur Erledigung vereinbart.

Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement bietet wieder Beratungsgespräche an, Voraussetzung ist aber eine telefonische Terminvereinbarung unter 0441 235-3691 und 0441 235-2404.
Sobald es möglich ist, Schulungen und weitere Angebote digital anzubieten, wird darüber separat informiert.

Die Kurs- und Veranstaltungsangebote des inForums finden bis auf Weiteres nicht statt. Eine Anmeldung zum neuen Programm des inForums ist daher ebenfalls bis auf Weiteres nicht möglich.

Alle Dienstleistungen im Neubürger- und Hochschulservice werden nach Terminvereinbarung (Telefon: 0441 235-2901) wieder angeboten. Spontane Anliegen können leider nicht bearbeitet werden. Anliegen können auch per E-Mail mitgeteilt werden unter hochschulservice@stadt-oldenburg.de.

Im Standesamt werden alle Dienstleistungen nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 0441 235 -2455 oder 0441 235-4444) wieder angeboten. Spontane Anliegen können leider nicht bearbeitet werden.
Urkundenanforderungen können derzeit nur online erledigt werden.

Angemeldete Trauungen finden wie vereinbart statt. Die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen (z. B. Anzahl der Personen im Trauzimmer) können im Standesamt erfragt werden. Neue Termine für Eheschließungen können für die Zeit ab Juli reserviert werden.

Das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg hat ab dem 4. Mai ebenfalls wieder geöffnet. Der Fachdienst Ausländerbüro bietet ebenfalls erweiterte Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung an, um die ausgefallenen Termine in den nächsten Monaten nach und nach wieder aufarbeiten zu können.

Die neuen Öffnungszeiten lauten:
Montag und Dienstag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
Donnerstag: 7.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie
Freitag: 7.30 – 12 Uhr

Nur Personen, die im Vorfeld einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit dem Ausländerbüro vereinbart haben, wird der Zutritt gewährt.

Die Stadt Oldenburg richtet sich selbstverständlich nach den Hygienevorschriften und Regelungen zur Einhaltung des Abstandes, bei Bedenken können Sie jedoch gern Ihren eigenen Stift mitbringen. Empfohlen wird auch das Tragen einer Mund-Nase-Maske.

Für Anliegen und Besuche im Fachdienst Sicherheit und Ordnung soll ein Termin vereinbart werden. Vorsprachen ohne Termin können nur im Ausnahmefall erfolgen. Soweit möglich, sollten die Online-Angebote (Anträge, An-, Um- und Abmeldungen für Gewerbe) genutzt werden.

Der Zugang zu den städtischen Gebäuden Pferdemarkt 12 und 14 sowie Stiller Weg 10 wird vorrübergehend durch einen Ordnungsdienst koordiniert.

Weiterhin geöffnet werden die Stadtbibliothek, die Kinderbibliothek und die meisten Stadteilbibliotheken. Hier ein Überblick:

Die Stadtbibliothek im PFL und Kinderbibliothek am PFL öffnen am Donnerstag, 7. Mai 2020.
Die Stadtteilbibliothek Eversten (Brandsweg 50) und Stadtteilbibliothek Ofenerdiek öffnen am Mittwoch, 6. Mai, die Stadtteilbibliothek Kreyenbrück öffnet am Donnerstag, 7. Mai.

Die Stadtteilbibliothek Flötenteich bleibt vorerst geschlossen, da die erforderlichen umfangreichen räumlichen Umbaumaßnahmen nicht so schnell umzusetzen sind.

Das Amt für Controlling und Finanzen in der Industriestraße 1d wird am Montag, 4. Mai, für den Publikumsverkehr wieder öffnen, damit sind die Stadtkasse, Grundsteuern und Gewerbesteuern zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Das Kundenzentrum Bau öffnet ebenfalls am Montag, 4. Mai, bietet die Beratungen aber zunächst im Konferenzraum 152 an, weil sich dort mobile Spuckschutzwände befinden.
Öffnungszeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr.
Anfragen und Inhalte der Beratung sollten vorab telefonisch (0441 235-3637), per Fax(0441 235-3440) oder per Mail (kundenzentrumbau@stadt-oldenburg.de) angekündigt werden.

Die Stadt Oldenburg richtet sich selbstverständlich nach den Hygienevorschriften und Regelungen zur Einhaltung des Abstandes. Dazu sind in den jeweiligen Ämtern Hinweise angebracht worden.
Diese sollten unbedingt beachtet werden.

Museen und Freizeitstätten bleiben vorerst weiter geschlossen.