Oldenburg. Niemand möchte in die Lage kommen, nicht mehr selbst über die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Doch genau das kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter unerwartet eintreten. In solchen Fällen ist häufig eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich, um handlungsfähig zu bleiben – selbst für Ehepartnerinnen oder Ehepartner. Welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt, erläutert Eric Thormählen von der Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg am Dienstag, 28. April. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Veranstaltung findet von 15.30 bis 17 Uhr im Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3, statt und ist kostenfrei.
Anmeldung bis 27. April möglich
Anmeldungen nimmt der Kooperationspartner der Betreuungsbehörde, der Betreuungsverein des SkF – Sozialdienst katholischer Frauen e.V., bis Montag, 27. April, entgegen. Interessierte können sich per E-Mail an info[at]skf-oldenburg.de oder telefonisch unter 0441 25024 anmelden. Weitere Informationen sind ebenfalls telefonisch beim SkF oder bei der Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg unter 0441 235-2503 erhältlich.