Oldenburg. Der Jahreswechsel rückt näher: Das neue Jahr wird auch in Oldenburg traditionell – und in diesem Jahr wieder ohne Corona-bedingte Einschränkungen – mit Feuerwerken begrüßt. Die Stadtverwaltung bittet dabei um vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und um unbedingte Einhaltung von Sicherheitsabständen zu brandgefährdeten Gebäuden. Insbesondere für reetgedeckte Häuser stellt Funkenflug (nicht nur durch Feuerwerk) eine große Gefahr dar.
Ab Donnerstag, 29. Dezember, dürfen in diesem Jahr pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II von Händlern an Privatpersonen verkauft werden. Auch wenn Händler sich in Erwartung der Verkaufstage bereits mit Ware eingedeckt haben, müssen die Silvesterraketen bis zu diesem Tag sicher in einem Lager verwahrt werden. Das Abbrennen dieser Gegenstände ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Dies soll einerseits dem Brandschutz für besonders gefährdete Reetdach- und Fachwerkhäuser, aber auch dem Schutz von Kranken, alten Menschen und Kindern vor Lärmemissionen dienen.
Als „unmittelbare Nähe“ wird hinsichtlich reetgedeckter Häuser ein Sicherheitsabstand von 200 Metern als notwendig angesehen. Auch in „Feierlaune“ sollte berücksichtigt werden, dass in einem Schadensfall die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen erhebliche Schadenersatzansprüche auslösen kann.
Generell sollte in der Nähe von Krankenhäusern (auch Hospizen) und Altenheimen ein rücksichtsvoller und zurückhaltender Umgang mit Feuerwerkskörpern, insbesondere mit Böllern, geübt werden, appelliert die Stadtverwaltung.
Zu beachten ist auch, dass diese Silvesterbräuche auch für Haustiere eine besondere Stresssituation darstellen. Daher sollte in deren unmittelbarer Umgebung auf die Knallerei verzichtet werden.