Stadt will Anfechtungsklage gegen Bahnpläne

23.09.2019

Stadt will Anfechtungsklage gegen Bahnpläne

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg strebt eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2019 „ABS Oldenburg - Wilhelmshaven PFA 1“ an. Ziel ist es, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Dieses Vorgehen schlägt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann den politischen Gremien vor.

Bis zum 30. Oktober soll ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gestellt und begründet werden. Hilfsweise soll beantragt werden, die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses festzustellen mit dem Ziel, den Plan außer Vollzug zu setzen. Weiter hilfsweise soll Verpflichtungsklage mit dem Ziel erhoben werden, Ansprüche der Stadt auf Planergänzung in Form weitergehender Schutzauflagen für den Fall der Abweisung der Anfechtungsklage durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere das Rettungskonzept, die Ertüchtigung des Bahnübergangs Am Stadtrand und die Begrenzung der Inanspruchnahme des Gutsparks Dietrichsfeld.

Die Stadt Oldenburg hatte im Erörterungsverfahren zum Ausbauvorhaben während der ersten Auslegung der Ausbaupläne der Deutschen Bahn AG im Jahre 2014 und der zweiten Offenlage im Jahre 2017 umfassende Einwendungen erhoben. Hierbei hatte sie die Anwaltskanzlei Dolde, Mayen und Partner, Stuttgart, mit ihrer Vertretung bevollmächtigt. Gegenstand der Einwendungen war an erster Stelle die Forderung, das Planfeststellungsverfahren zu beenden und stattdessen eine Bahnumfahrung östlich des Stadtgebietes zu realisieren.

Hierzu hatte die Stadt mithilfe verschiedener Gutachter eine Umfahrungsstrecke geplant und die Vorzugswürdigkeit gegenüber dem Ausbau der Stadtstrecke verdeutlicht. Auch hatte die Stadt Mängel an den Unterlagen der DB festgestellt und zum Gegenstand ihrer Einwendungen gemacht. In der zweiten Auslegung hat die DB insbesondere die Schallausbreitungsberechnung überarbeitet, so dass beim Ausbau der Stadtstrecke zusätzlich 820 betroffene Häuser passive Schutzeinrichtungen erhalten würden. Eine Umleitungsstrecke wird von Seiten der DB AG jedoch nicht als eine vorzugswürdige Alternative angesehen, so dass sie bei der Absicht bleibt, die Stadtstrecke auszubauen.

Bezüglich denkbarer Rechtsmittel, welche die Stadt nur wegen der Verletzung eigener Rechte zulässigerweise einlegen kann, hat sich die Stadt Oldenburg durch eine Kanzlei beraten lassen.

Am 25. September wird sich der Bahnausschuss mit dem Thema befassen, die Entscheidung über die Klage trifft der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. September.