Stadt zahlt Zuschuss für Pille, Spirale und Co.

22.04.2021

Stadt zahlt Zuschuss für Pille, Spirale und Co.

Oldenburg. Verhütung steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Sexualität, aber auch für Unbeschwertheit und Selbstbestimmung. Für Frauen und Männer mit geringen finanziellen Ressourcen ist Verhütung allerdings noch mehr – nämlich ein erheblicher Kostenfaktor. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ärztlich verordnete Verhütungsmittel, danach müssen Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche finanziert werden. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass zu einer günstigeren Verhütungsmethode gegriffen wird, obwohl diese gar nicht optimal zur persönlichen Situation passt. Oder im Extremfall bedeutet es sogar, aus Kostengründen ganz auf einen Schutz zu verzichten.

Um Frauen, Männern und Paaren mit begrenztem Budget die für sie beste Verhütung zu erleichtern, stellt die Stadt Oldenburg einen Zuschuss für Verhütungsmittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass auf Antrag die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel teilweise erstattet werden können. Bezuschusst werden zum Beispiel

•    hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, Verhütungspflaster,
•    mechanische Verhütungsmittel wie die Spirale,
•    außerdem die Sterilisation bei Frauen und Männern
•    oder die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“ .

Bei Verwendung der Spirale ist ebenfalls in den Folgejahren ein Zuschuss für die medizinischen Kontrolluntersuchungen möglich. Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 100 Euro Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.

Zuschussberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher von

•    Arbeitslosengeld II (SGB XII),
•    Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII)
•    Wohngeld (WoGG)
•    Kinderzuschlag (BKGG)
•    und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylblG),

wenn sie mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben.

Zurzeit versendet das Gleichstellungsbüro Informationsplakate und den aktualisierten Flyer an viele Informationsstellen wie zum Beispiel gynäkologische Praxen. „Es ist großartig, dass die Stadt Oldenburg dieses Angebot vorhält“, bekräftigt Wiebke Oncken, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. „Ich hoffe, dass wir mit der aktuellen Informationskampagne noch mehr Frauen, Männern und Paaren zeigen können, dass auch sie einen Zuschuss bekommen können.“ Der Flyer ist ebenfalls bei pro familia und der AWO erhältlich sowie online unter oldenburg.de/gleichstellung einsehbar.

Anträge auf einen Zuschuss können bei der Beratungsstelle pro familia unter Telefon 0441 88095 oder bei der AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, unter Telefon 0441 973770, gestellt werden.