Vorsorge von Vollmacht bis Patientenverfügung

28.09.2022

Vorsorge von Vollmacht bis Patientenverfügung

Oldenburg. Über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) und Eric Thormählen von der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg am Dienstag, 11. Oktober. Der Vortrag findet von 15.30 bis 17 Uhr im Kulturzentrum PFL statt, die Teilnahme ist kostenlos.

Jeder wünscht sich, nie in eine Situation zu geraten, in der er nicht mehr für sich selbst bestimmen kann. Das kann aber durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter recht plötzlich der Fall sein. Entscheidungen können dann nicht automatisch durch andere, bislang auch nicht durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner geregelt werden. Im Notfall wird eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt, um handeln zu können. „Es gibt verschiedene Vorsorgemöglichkeiten, die wir im Vortrag gerne vorstellen möchten“, so Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.

Anmeldungen werden beim Betreuungsverein des SkF per E-Mail an info@skf-oldenburg.de oder unter 0441-25024 entgegengenommen. Dort gibt es auch weitere Informationen, ebenso wie bei der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-2503.