Standortkonzept Windenergie

Standortkonzept Windenergie

Um zu klären, ob, wo und wie auch in der Stadt Oldenburg die Windenergie genutzt werden kann, wurde eine Windpotentialanalyse in Auftrag gegeben, die das gesamte Stadtgebiet auf Realisierungsmöglichkeiten für Windenergie untersuchte.

Im ersten Abschnitt wurden Ausschlussflächen ermittelt, die aufgrund von vorhandenen Nutzungsansprüchen, einschließlich der zum Schutz der Nutzung dieser Flächen erforderlichen Abstände, nicht mit einer Windkraftnutzung vereinbar waren. Demnach boten sich dort keine Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an.

Im östlichen Stadtgebiet waren jedoch Teilflächen erkennbar, in denen als Einzelkriterium der Status als Landschaftsschutzgebiet die Nutzung als Windstandort ausschließt. Im Rahmen des Standortkonzeptes Windenergie wurde geprüft, ob und inwieweit hier das Landschaftsschutzgebiet eventuell aufgehoben werden kann.

Sehen Sie hier die PowerPoint Präsentation „Standortkonzept Windenergie“ » (PDF, 10 MB) des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 7. April 2011.

Auf Grundlage des Standortkonzeptes wurde die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes 1996 am 2. November 2013 rechtswirksam und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nummer 34 rechtsverbindlich.

Mitte 2014 wurden vier Windkraftanlagen des Typs ENERCON E 101 in Betrieb genommen. Bei einer Narbenhöhe von 99,5 Metern ergibt sich durch den Rotordurchmesser von 50 Metern eine Gesamthöhe von 149,5 Meter.

Die Nennleistung je Anlage beträgt drei Megawatt. Damit können die vier Windkraftanlagen mehr als 25 Millionen Kilowatt Strom pro Stunde erzeugen. Das bedeutet, dass circa 25.000 Personen ein Jahr lang mit Strom versorgt werden können. Und sie sparen circa 20.000 Tonnen CO² pro Jahr ein.

Anprechpartnerin:

Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Frau Claudia Nuxoll
Telefon: 0441 235-2557
E-Mail: claudia.nuxoll[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 12. Oktober 2022