Wohnungsbauförderungsprogramm

Richtlinie – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg

Vorrangiges Ziel der städtischen Förderung ist es, den Neubau von preisgünstigem Mietwohnraum im Stadtgebiet zu forcieren, um die Situation in diesem Marktsegment zu verbessern. Ein weiteres Ziel vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der von derartigen Projekten ausgehenden Impulswirkungen ist die Förderung von Modellvorhaben der Stadtentwicklung.

Wer kann Anträge stellen?

Bei der Wohnraumförderstelle der Stadt kann von der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Baugrundstückes ein Antrag gestellt werden. Dies gilt auch für Erbbauberechtigte an einem Grundstück, sowie bei Nachweis, dass der Kauf eines Grundstückes oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist.

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • der Neubau von Mietwohnungen ab drei Wohnungen im Gebäude,
  • der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Flächen im Bestand, sofern mindestens eine neue Wohnung geschaffen wird,
  • der Ausbau und Umbau von Wohngebäuden, sofern mindestens eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird.
  • von Stellplätzen, die im Gebäude (offen) integriert sind (Garagengeschosse),
  • Modellvorhaben der Stadtentwicklung. Das können zum Beispiel sein:
  1. Eine angemessene Verdichtung der Wohnbebauung, die zur Stärkung der Stadtteilzentren beiträgt oder entlang der Radialen zur Verbesserung der Schallschutzsituation oder dort innovative Lösungen zur Kombination von Wohnen und anderweitiger Nutzungen entwickelt.
  2. Der Bau von quartiersbezogenen Einrichtungen des Betreuten Wohnens im Alter auch in Verbindung mit sozialen Serviceangeboten.
  3. Innovative Elemente von Quartierskonzepten.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Vorhaben müssen planungs- und bauordnungsrechtlich zulässig sein.
  • Vor Bewilligung begonnene Vorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert, außer die zuständige Wohnraumförderstelle der Stadt Oldenburg hat einem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorab schriftlich zugestimmt.

Wie erfolgt die Förderung?

  • Bau von Mietwohnungen: Einmaliger Zuschuss von 330 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, jedoch maximal 20.000 Euro je geförderter Wohnung. Bei Wohnungen für Haushalte mit sechs und mehr Personen wird der Zuschuss um 5.000 Euro auf maximal 25.000 Euro pro geförderter Wohnung erhöht.
  • Nach Abschluss der Maßnahme muss, sofern ein Mieterhöhungsbetrag aufgrund des energetischen Standards geltend gemacht werden soll, ein Nachweis darüber, dass das Vorhaben mindestens das Niveau eines KfW- Effizienzhauses 40 erfüllt, durch einen Sachverständigen oder ein Förderprogramm, erbracht werden.
  • Für Stellplätze, die im Gebäude (offen) integriert sind, wird der Zuschuss um 1.000 Euro je Stellplatz erhöht. Es werden 1 Stellplatz je Wohnung, jedoch maximal 10 Stellplätze gefördert.
  • Modellvorhaben der Stadtentwicklung: Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten der Maßnahmen mit Ausnahme des Grunderwerbs als einmaliger Zuschuss. Förderhöchstsumme: 50.000 Euro

Zweckbestimmung und Belegungsbindung bei Neubau von Mietwohnungen:

  • Der Bindungszeitraum beträgt 20 Jahre und beginnt mit der Bezugsfertigkeit der Wirtschaftseinheit.
  • Die geförderten Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 3 Niedersächsischem Wohnraum- und Wohnquartiersfördergesetz nicht überschreiten (einfacher Wohnberechtigungsschein)
  • Die zulässige Nettokaltmiete der geförderten Wohnungen darf monatlich 6,40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten und ist für drei Jahre festgeschrieben. Wenn der Wohnraum mindestens das Niveau eines KfW- Effizienzhauses 40 erreicht, darf die Eingangsmiete um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.
  • In den ersten drei Jahren ist eine Mieterhöhung nicht zulässig (Sperrzeit). Ab dem vierten Jahr, bis zum Ende der Mietpreisbindung, ist alle drei Jahre eine Mietpreiserhöhung von maximal 6,15 Prozent möglich.

Auszahlung:

Nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides erfolgt die Auszahlung des Zuschusses grundsätzlich entsprechend dem Baufortschritt in Raten.

Ansprechpartnerin

Birgit Bruns
Wohnraumförderung der Stadt
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Telefon 0441 235-2587
E-Mail: wohnraumfoerderung[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 27. Mai 2025