Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstättenkonzept zur verbindlichen Steuerung

Ratsbeschluss am 19. Dezember 2022

Die Stadt Oldenburg hat ein Vergnügungsstättenkonzept zur stadtweiten, transparenten und verbindlichen Steuerung von Vergnügungsstätten als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB erarbeitet und am 19. Dezember 2022 beschlossen. Ein Vergnügungsstättenkonzept identifiziert stadtweit Eignungs- und Ausschlussgebiete für die untersuchten Vergnügungsstätten bzw. wie sie rechtssicher planungsrechtlich gesteuert werden sollten. Übergeordnetes Ziel ist der Schutz von stadtstrukturell und städtebaulich sensiblen und störanfälligen Bereichen vor negativen städtebaulichen Auswirkungen durch Vergnügungsstätten.

Definition von Ausschlussgebieten und Eignungsgebieten

Die Bereiche, wie zum Beispiel Schulen und Jugendeinrichtungen, aber auch Einkaufslagen, Stadtteilzentren, Denkmäler oder Pflegeheime, werden durch die Definition von Ausschlussgebieten geschützt. Die Eignungsgebiete erfüllen hingegen das Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ein ausreichendes Angebot für legales Glücksspiel zu ermöglichen und dabei die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Das Vergnügungsstättenkonzept definiert für die Vergnügungsstätten der Unterart Spiel Eignungsgebiete, für die weiteren Unterarten der Vergnügungsstätten werden keine generellen Aussagen getroffen. Damit das Konzept auch für Vorhabenträger bindende Wirkung entfaltet, ist es durch die Aufstellung und Anpassung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) umzusetzen.

Die Beschlussfassung des Vergnügungsstättenkonzepts kann im Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg eingesehen werden ».

Zuletzt geändert am 23. Juli 2025