Einzelhandelsentwicklungskonzept

Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)

Die Steuerung des Einzelhandels zur Sicherung lebendiger und urbaner Zentren sowie die Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklungsplanung.

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2007 wurde überarbeitet und die Fortschreibung am 28. September 2015 durch den Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) beschlossen. Dieser Prozess wurde durch das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung begleitet.

Die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts als Download » (PDF, 12,2 MB)

Die leserfreundliche Kurzfassung als Download » (PDF, 3,8 MB)

Stadt überarbeitet Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)

Die Stadt Oldenburg schreibt das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) aus dem Jahr 2015 fort. Ziel ist, die Innenstadt Oldenburgs und die Stadtteilzentren zu stärken und die Nahversorgung der Einwohner sicherzustellen. Hierfür schlägt das Konzept Leitlinien für die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben vor. Dabei werden Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) abgegrenzt und Sortimentslisten definiert. Das Gutachten wurde durch ein Fachbüro unter Mitwirkung eines Arbeitskreises, bestehend aus Verwaltung, Einzelhandel, Politik und Verbänden erstellt. Das EEK ist bei allen weiteren Planungen der Stadt zu berücksichtigen, es wirkt sich nicht unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger aus. Die Stadt Oldenburg ermöglicht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Den Berichtsentwurf können Sie in der Zeit vom 22. April bis 24. Mai 2024 im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1a, 26105 Oldenburg (Oldb), während der Dienststunden einsehen oder auf der Seite zur Planungsbeteiligung ». In dieser Frist können Sie Stellungnahmen (schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail an stadtplanung[at]stadt-oldenburg.de) abgeben. Ihre Stellungnahmen prüft der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb), bevor er das Konzept beschließt.

Ansprechpartnerin:

Andrea Busse, Telefon 0441 235-2234, Raum 242

Zuletzt geändert am 17. April 2024