Einzelhandelsentwicklungskonzept

Die Steuerung des Einzelhandels zur Sicherung lebendiger und urbaner Zentren sowie die Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklungsplanung.

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) aus dem Jahr 2015 wurde überarbeitet und die Fortschreibung am 16. Dezember 2024 durch den Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) beschlossen. Dieser Prozess wurde durch das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung begleitet.

Die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts »

Ansprechpartnerin:

Andrea Busse, Telefon 0441 235-2234, Raum 242

Zuletzt geändert am 8. Mai 2025