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Baumschutzsatzung am 19. Juli in Kraft getreten
Regelwerk schafft Rechtssicherheit – Antragsformulare online erhältlich
Die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg, die den Schutz und die Erhaltung des hiesigen Baumbestandes regelt, ist am Samstag, 19. Juli 2025, in Kraft getreten. Sie wurde in der Ratssitzung am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen.
Die Satzung stellt alle Laubbäume, Eiben, Lärchen und Kiefern, die einen Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe – erreichen und damit aufgrund ihres Alters und ihrer Größe eine besondere ökologische Funktion erfüllen, unter Schutz. Mehrstämmige Bäume, deren Stämme zusammen mindestens 100 Zentimeter Umfang haben und von denen mindestens ein Stamm 30 Zentimeter misst, sind ebenfalls durch die Satzung geschützt. Die Satzung gilt nicht für Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Baumhasel.
Das Fällen oder starke Zurückschneiden dieser Bäume ist seit dem 19. Juli 2025 nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt. Durch die Genehmigungspflicht für Fällungen oder erhebliche Eingriffe wird sichergestellt, dass private, wirtschaftliche oder bauliche Interessen sorgfältig gegen das öffentliche Interesse am Baumerhalt abgewogen werden. Die Satzung ist Teil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie, die ebenfalls am 30. Juni 2025 vom Rat verabschiedet wurde.
Satzung sieht Ausnahmen vor
Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei akuter Standsicherheitsgefährdung sind auch weiterhin zulässig und können im Bedarfsfall kurzfristig erfolgen. Sachgerecht ausgeführte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen ebenfalls nicht unter die Verbote. Die Baumschutzsatzung sieht des Weiteren Ausnahmen und Befreiungen vor, etwa wenn eine zulässige Grundstücksnutzung sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre.
Wird für die Beseitigung geschützter Bäume eine Ausnahme oder Befreiung erteilt, sind Antragstellende zur Ersatzpflanzung verpflichtet – in welchem Umfang dies zu erfolgen hat, ist in der Satzung ebenfalls beschrieben. Sofern keine Ersatzpflanzung möglich ist, müssen Bürgerinnen und Bürger eine Ausgleichzahlung in Höhe von 1.500 Euro je Ersatzbaum entrichten, die zweckgebunden für die Pflanzung von Bäumen oder die Verbesserung von Baumstandorten innerhalb des Stadtgebietes verwendet werden. Bestehende Baurechte schränkt das Regelwerk nicht ein.
Transparenz und Gleichbehandlung für alle Beteiligten
Die Satzung schafft Rechtssicherheit, Transparenz, Verbindlichkeit und vor allem eine Gleichbehandlung für alle Beteiligten. Neben den Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger, die ein wesentlicher Bestandteil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie sind, schafft sie einen klaren rechtlichen Rahmen.
Antragsformulare sowie Details zur Satzung finden Interessierte im städtischen Serviceportal ». Die Online-Beantragung ist seit dem 19. Juli 2025 möglich. Weitere Informationen zur Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie ». Ergänzend beantwortet die Untere Naturschutzbehörde montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0441 235-2777 gerne Fragen rund um das Thema Bäume und Baumschutz.
Zuletzt geändert am 23. Juli 2025