Baumschutzsatzung in Kürze
Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Baumschutzsatzung. Verbindlich sind ausschließlich die Inhalte der vollständigen Satzung, die weiter unten verlinkt ist.
Welche Bäume sind geschützt?
- Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer mit mindestens 100 Zentimeter Stammumfang
- Mehrstämmige Bäume, wenn die Stammumfänge zusammen 100 Zentimeter erreichen (einzelner Stamm mindestens 30 Zentimeter)
- Nachpflanzungen (Ersatzbäume) sind automatisch geschützt, unabhängig vom Umfang
- Nicht geschützt sind alle übrigen Nadelbäume sowie Obstbäume (mit Ausnahme der Walnuss, Esskastanie und Baumhasel)
Achtung: Neben der Baumschutzsatzung können Bäume auch nach anderen Vorgaben geschützt sein, zum Beispiel, weil sie in einem Landschaftsschutzgebiet oder auf einer Wallhecke stehen.
Was ist verboten?
Ohne Genehmigung dürfen geschützte Bäume nicht
- gefällt oder stark zurückgeschnitten werden
- beschädigt oder in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt werden
- durch Baumaßnahmen (zum Beispiel Verdichtung, Aufschüttung) gefährdet werden
Was ist erlaubt?
- Die sachgerechte Pflege wie zum Beispiel die Entfernung toter Äste
- Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung oder Gewässerunterhaltung
- Die Gefahrenabwehr, sofern diese umgehend der Stadt gemeldet wird
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Wenn Sie einen geschützten Baum entfernen oder wesentlich beschneiden möchten, brauchen Sie eine Genehmigung. Diese kann unter anderem beantragt werden, wenn
- eine Gefahr vom Baum ausgeht,
- der Baum nicht mehr vital ist oder
- ein Rechtsanspruch auf die Bebauung eines Grundstücks besteht und diese ohne die Entfernung des Baumes nicht möglich ist
Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Oldenburg
Was passiert nach der Fällung?
- Es muss in der Regel ein Ersatzbaum gepflanzt werden.
- Wenn keine Pflanzung möglich ist, wird eine Ausgleichszahlung fällig (Stand Juli 2025: 1.500 Euro pro Baum).
- Ersatzbäume unterliegen sofort dem Schutz der Satzung
Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum ohne Genehmigung beschädige oder entferne?
- Bußgelder bis zu 25.000 Euro sind möglich
- Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Team Baumschutz
Industriestraße 1 h
1. Obergeschoss
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2777
E-Mail: baumschutz[at]stadt-oldenburg.de
Die Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen » (PDF, 307,3 KB, barrierefrei)
Hier finden Sie die Begründung zur Baumschutzsatzung » (PDF, 418 KB, barrierefrei)
Den Online-Antragsassistent können Sie im Serviceportal der Stadt finden »
Zuletzt geändert am 28. Juli 2025