Bauantrag für Bürgerhaus gestellt
Nächster Meilenstein – Raum für Begegnung im Stadtteil
Ein Meilenstein auf dem Weg zum ersten Oldenburger Bürgerhaus ist geschafft: Das Architekturbüro gruppeomp aus Rastede hat in der 12. Kalenderwoche 2024 einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. „Ich freue mich, dass dieses wichtige Etappenziel nun erreicht ist und wir der Realisierung einen großen Schritt näher kommen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. Der Spatenstich ist am Freitag, 6. September 2024, erfolgt.
Das identitätsstiftende Gemeinschaftshaus soll in der alten Bauernkate an der Lagerstraße 36 entstehen und für Begegnung sowie Kommunikation der Menschen im Stadtteil sorgen. Krogmann sieht darin eine „Bereicherung für den Stadtnorden“. Bestehende Initiativen und Vereine sollen dort ebenso wie neue Gruppen Räumlichkeiten für ihr Engagement erhalten. Das Projekt fügt sich ein in das vom Sozialdezernat erarbeitete Rahmenkonzept „Orte für alle“.
Förderung im Haushalt berücksichtigt
Das Vorhaben wurde 2020 vom Bürgerverein Ofenerdiek und der AG Ofenerdieker Vereine angestoßen, im März 2022 hatte sich der Förderverein Bürgerhaus Ofenerdiek gegründet. Der Stadtrat hatte 2023 die Verwaltung damit beauftragt, die Weiterentwicklung des Konzepts zu unterstützen und die Baumaßnahme umzusetzen.
Die Förderung für das Projekt wurde daraufhin im Haushalt 2024 festgesetzt – damit stand dem Bauantrag nun nichts mehr im Wege. Die Baukosten belaufen sich auf circa 1,7 Millionen Euro. Davon sind etwa 640.000 Euro für die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus vorgesehen. Etwa 770.000 Euro fließen in die Errichtung eines neuen Anbaus und 290.000 Euro in die Außenanlagen. Das Haus und das Gelände gehören der Stadt.
Marktübliche Miete und Zuwendungen
Die Planung sieht vor, dass der Förderverein eine für vergleichbare Objekte marktübliche monatliche Miete von 13 Euro pro Quadratmeter (bei einer Nutzfläche von 194 Quadratmetern insgesamt 2.522 Euro) an den städtischen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau zahlt. Betriebs-, Strom- und Wasserkosten werden zusätzlich entrichtet. Nicht darin enthalten sind die Kosten für die ohnehin anstehende Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes.
Der Förderverein soll für den Betrieb des Bürgerhauses eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr sowie jeweils eine Sonderzuwendung in den ersten drei Jahren (im ersten Betriebsjahr zusätzlich 15.000 Euro, im zweiten Jahr zusätzlich 10.000 Euro und im dritten Jahr zusätzlich 5.000 Euro) erhalten. Diese Unterstützung dient dazu, die für den Betrieb nötige Anlaufzeit zu ermöglichen.
Zuletzt geändert am 16. September 2024