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Bürgerhaus in Ofenerdiek
„Haus für Alle“ auf 260 Quadratmetern nimmt Formen an – Freude über zügigen Baufortschritt
Ofenerdieker feiern Richtfest
Die Stadt Oldenburg kommt ihrem ersten Bürgerhaus einen großen Schritt näher: Am Freitag, 23. Mai 2025, feierte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann gemeinsam mit dem Förderverein Bürgerhaus Ofenerdiek e.V., zahlreichen Menschen aus dem Stadtteil sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und des Stadtrates das Richtfest in der Ofenerdieker Lagerstraße 36. Die Richtkrone wurde von der Oberschule Ofenerdiek und der Jugendfreizeitstätte Ofenerdiek gemeinsam gestaltet. Das zukünftige Bürgerhaus besteht aus einer alten Bauernkate und einem Neubau.
„Der Grundstein für eine bunte Gemeinschaft“
Für Oberbürgermeister Jürgen Krogmann steht das Projekt stellvertretend für das Miteinander in der Stadt: „Das Bürgerhaus Ofenerdiek wird einer vernetzten Nachbarschaft Raum zur Entfaltung, zum Zusammenkommen und zum Austausch geben. Es ist ein ‚Ort für Alle‘ » – die Menschen des Stadtteils sind ausdrücklich eingeladen, ihn mitzugestalten und so den Grundstein für eine bunte Gemeinschaft zu legen. Gleichzeitig ist das Bürgerhaus ein Symbol für das große Engagement des Fördervereins, des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie der beteiligten Baufirmen. Ich freue mich schon zu sehen, wie die Ofenerdiekerinnen und Ofenerdieker es ab dem Jahresbeginn 2026 mit Leben füllen werden!“ Ebenso wie der Vorsitzende des Fördervereins, Rainer Zietlow, lobte Krogmann den zügigen Baufortschritt nach dem erst im September 2024 erfolgten ersten Spatenstich.
Gäste des Richtfests geben Namensvorschläge ab
So vielfältig wie die Nutzerinnen und Nutzer soll auch das Angebot des Bürgerhauses sein – von niedrigschwelligen kulturellen und sozialen Aktivitäten bis hin zu Beratungs- und Bildungsveranstaltungen. Einzig ein prägnanter Name fehlt aktuell noch: Zu diesem Zwecke wurden während des Richtfests Zettel verteilt, auf der die Gäste ihre Vorschläge eintragen konnten. Eine Jury wird aus diesen schließlich den neuen Namen auswählen.
Multifunktionsraum für bis zu 92 Personen
Das Bürgerhaus entsteht in der alten Bauernkate und bietet einen Ort, an dem sich die Anwohnerinnen und Anwohner begegnen sowie vernetzen können. Die Räumlichkeiten sollen sowohl neue Gruppen als auch bestehende Initiativen und Vereine nutzen können – auf diese Weise fügt sich das Bürgerhaus in das vom Sozialdezernat erarbeitete Gesamtkonzept „Orte für Alle“ ein. Den Anwohnerinnen und Anwohnern stehen im Altbau circa 135 Quadratmeter zur Verfügung, im geplanten Erweiterungsbau weitere rund 125 Quadratmeter. Auf diesen Flächen gibt es beispielsweise einen Vereinsraum für 28 Personen und einen Multifunktionsraum für 92 Personen.
Baukosten von circa 1,7 Millionen Euro
Der Bürgerverein Ofenerdiek und die AG Ofenerdieker Vereine hatten das Vorhaben 2020 angestoßen, im März 2022 hatte sich der dazugehörige Förderverein gegründet. 2023 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung damit, die Weiterentwicklung des Konzepts zu unterstützen und die Baumaßnahme umzusetzen. Das Architekturbüro gruppeomp reichte schließlich im März 2024 den entsprechenden Bauantrag ein.
Die Kosten für den Erweiterungsbau, die Außenanlagen sowie die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus belaufen sich auf circa 1,7 Millionen Euro. Die Stadt Oldenburg ist Eigentümerin des Hauses und des Geländes.
Förderverein erhält Zuwendung
Für die Nutzung des Bürgerhauses soll der Förderverein eine für vergleichbare Objekte marktübliche monatliche Miete von 13 Euro pro Quadratmeter (bei einer Nutzfläche von 194 Quadratmetern insgesamt 2.522 Euro) an den städtischen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau zahlen. Die Betriebs-, Strom- und Wasserkosten werden zusätzlich entrichtet.
Der Förderverein soll für den Betrieb des Bürgerhauses außerdem eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr erhalten. Darüber hinaus ist jeweils eine Sonderzuwendung in den ersten drei Jahren (im ersten Betriebsjahr zusätzlich 15.000 Euro, im zweiten Jahr zusätzlich 10.000 Euro und im dritten Jahr zusätzlich 5.000 Euro) vorgesehen. Auf diese Weise soll die für den Betrieb notwendige Anlaufzeit ermöglicht werden.
Zuletzt geändert am 26. Mai 2025