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Lachgas-Verbot
Bundesweites Lachgas-Verbot für Minderjährige in Kraft
Seit dem 12. April 2026 gilt bundesweit ein Verbot, Lachgas an Minderjährige zu verkaufen oder abzugeben. Auch der Besitz ist für junge Menschen nicht mehr erlaubt. Damit besteht eine einheitliche gesetzliche Regelung für ganz Deutschland. Der Rat der Stadt Oldenburg hatte bereits im Herbst 2025 eine Verordnung beschlossen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Oldenburger Stadtgebiet verbietet. Diese ist mit der bundesweiten Regelung automatisch außer Kraft getreten.
Was beinhaltet die bundesweite Regelung?
Minderjährige dürfen kein Lachgas mehr kaufen oder besitzen, Händlerinnen und Händler dürfen es nicht mehr an sie abgeben. Der Staat verbietet zudem den Verkauf über Automaten. Auch der Versandhandel, zum Beispiel über das Internet, entfällt – und damit ein zentraler Vertriebsweg. Erwachsene dürfen weiterhin kleine Mengen erwerben. Pro Kauf sind maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erlaubt. Diese Grenze orientiert sich an üblichen Sahnekapseln. Produkte wie Sprühsahne, für die Lachgas zum Aufschäumen genutzt wird, bleiben weiterhin im Handel erhältlich.
Was ist gefährlich an Lachgas?
Lachgas ist eine beliebte Partydroge. Viele Jugendliche unterschätzen allerdings die Gefahren, denn der Missbrauch ist keineswegs harmlos und kann sogar schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist besonders für Minderjährige riskant, weil zum Beispiel ein Sauerstoffmangel in der Lunge droht, der Schwindel, Ohnmacht oder sogar einen plötzlichen Tod zur Folge haben kann. Durch die Partydroge kann es darüber hinaus zu einer Schädigung des Nervensystems kommen. Der regelmäßige Konsum kann einen Vitamin-B12-Mangel verursachen, der Nervenschäden nach sich ziehen kann. Dies ist besonders für junge Menschen während ihrer Entwicklung gefährlich.
Welche Folgen hat ein regelmäßiger Konsum?
Die vorübergehende berauschende Wirkung, die sich in Benommenheit oder Koordinationsproblemen äußert, kann außerdem das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigen und somit Unfälle oder Stürze verursachen. Doch ein häufiger Konsum kann zu Abhängigkeit führen oder als Einstiegsdroge für andere Substanzen dienen. Zudem kann es negative Auswirkungen auf die schulische und soziale Entwicklung haben. Viele Langzeitfolgen sind noch nicht ausreichend erforscht, da der Konsum unter Jugendlichen relativ neu ist.
Welche weiteren psychoaktiven Stoffe sind im Fokus der Gesetzesänderung?
Die Chemikalien GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) werden als sogenannte K.o.-Tropfen missbraucht – das Gesetz schränkt Herstellung und Handel dieser Stoffe daher weitgehend ein, um ihre Verfügbarkeit einzudämmen und Missbrauch zu verhindern. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise als Lösungsmittel oder als Ausgangsstoffe für Pharmazeutika, Bauchemikalien oder Farben.
Noch Fragen?
Der Kinder- und Jugendschutz hat stets oberste Priorität. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Unter den Seiten des Kinder-und Jugendschutzes » informiert die Stadt Oldenburg im Internet über Einrichtungen, die sich mit diesem Thema befassen.
Zuletzt geändert am 17. April 2026
