Aktion „Öffentliches Örtchen“

Dürfen, wenn man muss

Die Situation kennt jede und jeder: Beim Einkaufen in der Innenstadt, dem Stadtbummel oder einer Radtour wird ein „stilles Örtchen“ benötigt, doch es ist nicht immer eine öffentliche Toilette in der Nähe. Mit der Aktion „Öffentliches Örtchen“ profitieren alle: Zahlreiche Oldenburger Gastronomen und Einrichtungen stellen ihre Toiletten der Öffentlichkeit zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Die Aktion „Das Öffentliche Örtchen“ erweitert das bestehende Angebot an frei zugänglichen Toiletten in der Innenstadt. Alle beteiligten Partner haben sich vertraglich bereit erklärt, während ihrer Öffnungszeiten ihre Toiletten der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – und das zu den gleichen Konditionen wie für ihre Gäste und Kunden. Dafür bekommen sie im Gegenzug einen monatlichen Zuschuss für die Reinigungskosten.

Die Idee aus dem Bürgerhaushalt findet seitens der Stadt Unterstützung und wurde auf Beschluss des Rates in den Haushaltsplan aufgenommen. Die Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH hat im Auftrag der Stadt die Organisation der Aktion übernommen.

Aufkleber im Eingangsbereich

Die beteiligten Betriebe sind durch einen farbigen Aufkleber mit dem Spruch „Hier dürfen Sie, wenn Sie müssen“ im Eingangsbereich sichtbar gekennzeichnet.

Der Service „Öffentliches Örtchen“ wird derzeit von folgenden Betrieben unterstützt:

  • Baldinis (Wallstraße 4)
  • Bistro/Bar Frau Gunstmann (Wallstraße 6)   
  • Café Extrablatt (Lange Straße 90)
  • Caldero (Markt 23)
  • Cupido (Achternstraße 69)
  • Kaffee und Kleid (Kurwickstraße 6)
  • Ratskeller (Markt 1)
  • Restaurant La Casa Vecchia (Kleine Kirchenstraße 8)
  • Café Leutbecher (Schloßplatz 18)
  • Oldenburg-Info im Lappan (Lange Straße 3)
  • Schlaues Haus gGmbH (Schloßplatz 16)
  • Strohhalm (Wallstraße 1a)
  • Sausalitos (Waffenplatz 2)
  • Heimathaven (Burgstraße 24)

Zuletzt geändert am 8. April 2024