Jugendschutzkontrollen in Oldenburg zeigen Wirkung

13.11.2025

Jugendschutzkontrollen in Oldenburg zeigen Wirkung

Oldenburg. Nach den Jugendschutzkontrollen im Juni gibt es jetzt Grund zur Hoffnung: Am Dienstag, 11. November, führte die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei weitere Testkäufe durch, um zu prüfen, wie leicht es für Minderjährige ist, an Vapes, Zigaretten und Alkohol zu gelangen. Insgesamt wurden elf Einzelhandelsgeschäfte im Stadtgebiet kontrolliert, wobei der Schwerpunkt auf dem Verkauf von E-Zigaretten, sogenannten Vapes, lag. Diese dürfen laut Gesetz nicht an Minderjährige abgegeben werden. Das Ergebnis war erfreulich, denn in neun der elf überprüften Geschäfte wurden keine Vapes an die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer verkauft – ein deutliches Zeichen für den Erfolg der präventiven Maßnahmen.

Positive Ergebnisse, aber auch Strafen
Bei den Kontrollen wurden auch Geschäfte überprüft, die in der Vergangenheit bei den Testkäufen negativ aufgefallen waren. In zwei Verkaufsstellen wurden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht eingehalten. Die betroffenen Personen wurden daraufhin eingehend belehrt und aufgefordert, zukünftig die gesetzlichen Vorgaben zu befolgen. In beiden Fällen werden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die mit empfindlichen Geldbußen verbunden sind.
Um sicherzustellen, dass dieses positive Ergebnis nachhaltig bleibt, wird das Amt für Jugend und Familie auch weiterhin die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie deren Angestellte für das Thema Jugendschutz sensibilisieren. Darüber hinaus werden die Jugendschutzkontrollen künftig in unregelmäßigen Abständen verstärkt durchgeführt.

Wer muss das Alter beim Verkauf kontrollieren?
Seit dem 1. April 2016 ist gemäß Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes nicht nur der Verkauf von Tabakwaren, sondern auch die Abgabe von E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechenden Nachfüllprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das Verkaufspersonal ist dafür verantwortlich, dass diese Altersgrenzen eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss das Alter zum Beispiel durch Vorlage eines amtlichen Ausweises kontrolliert werden.

Wie hoch sind die Geldbußen?
Die Geldbußen belaufen sich in der Regel auf etwa 500 Euro für angestellte Personen und bis zu 1.000 Euro für Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber. Auch minderjährige Verkaufskräfte müssen mit Strafen rechnen, wenn sie Vapes, Zigaretten oder Alkohol an andere Minderjährige abgeben. Die konkrete Höhe der Geldbuße wird jedoch einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände festgesetzt.

Noch Fragen?
Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Unter www.oldenburg.de/kinder-und-jugendschutz » informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.