erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen dürfen. Beispielsweise müssen die erforderlichen Grenzabstände, die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) nach der NBauO sowie den Brandschutzbestimmungen auch nach einer Teilung selbstverständlich weiterhin eingehalten werden. Falls durch eine Grundstü [...] dazu Auskünfte geben beispielsweise über Festsetzungen des Bebauungsplanes, Baugebietstyp, Grenzabstände, Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Weiteres. Für Auskünfte wird im Vorfeld um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0441 235-3637 oder -3673 oder per E-Mail an kundenzentrum
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