Die Oldenburger Gedenkwand
An jüdische Mitmenschen Oldenburgs erinnern
Die Gedenkwand soll die Erinnerung an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger Oldenburgs wachhalten, die in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet wurden. Engagierte und an der Geschichte ihrer Stadt interessierte Bürger haben den Arbeitskreis „Erinnerung gestalten“ gegründet und maßgeblich an der Realisierung der Gedenkwand gearbeitet. Es war der Wunsch der Beteiligten, die Namen der ermordeten Juden im Stadtleben wieder sichtbar zu machen. Die Gedenkwand steht vor dem Oldenburger Kulturzentrum PFL in der Peterstraße und wurde am 10. November 2013 durch den damaligen Oberbürgermeister Gerd Schwandner und Vertreter der Stadtverwaltung, des Rates, des Landtags, der Jüdischen Gemeinde Oldenburgs sowie durch Mitglieder der Arbeitskreise „Erinnerung gestalten“ und Erinnerungsgang » der Öffentlichkeit übergeben.
Auf einem Stadtplan sind die letzten Aufenthaltsorte der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger markiert: Hier wird deutlich, dass sie als Nachbarn mitten unter uns gelebt haben. Vier große Namenstafeln » verzeichnen 175 jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ort und Datum ihrer Geburt, die Adresse des letzten bekannten Aufenthaltsortes sowie das Datum ihrer Deportation bzw. des Todestages und das Deportationsziel oder den Sterbeort.
Die Grundlage hierfür ist das Erinnerungsbuch » für die jüdischen NS-Opfer aus Oldenburg. Diese Publikation basiert auf umfänglichen wissenschaftlichen Forschungen über die von der nationalsozialistischen Judenverfolgung betroffenen Einwohner der Stadt Oldenburg 1933 bis 1945. Die historische Aufarbeitung des Nationalsozialismus geht weiter und neue Fakten verändern wissenschaftliche Erkenntnisse und Deutungen. Es kann daher notwendig werden, die Informationen der Gedenkwand einem neuen Forschungsstand anzupassen. Aktualisierungen » sollen zukünftig hier auf der Website vorgenommen werden. Auf diese Weise lassen sich die Zusammenhänge, die zu Veränderungen geführt haben, ausführlicher aufzeigen und werden nachvollziehbar.
Zuletzt geändert am 13. April 2023