Chöre und Interpreten gesucht

Chöre und Interpreten gesucht – ausschließlich gemafreie Beiträge möglich

Lamberti-Markt 2025: Bühne frei für weihnachtliche Klänge

Nach den großen Erfolgen in den vergangenen Jahren lädt die Stadt Oldenburg auch in diesem Jahr wieder interessierte Gruppen, Interpretinnen und Interpreten ein, sich vom 25. November bis zum 22. Dezember 2025 auf dem Oldenburger Lamberti-Markt zu präsentieren. Für Einzelinterpretinnen und Einzelinterpreten sowie kleinere Ensembles und Chöre wird auf dem Schloßplatz eine Bühne aufgebaut – größere Gruppen und Chöre können sich unter der Schlosswache präsentieren. Die Kulisse des Schlossplatzes sowie die weihnachtlichen Hütten des Weihnachtsmarktes werden für eine ansprechende Atmosphäre sorgen.

Anmeldungen erbeten bis 16. November

Interessierte Gruppen, Interpretinnen und Interpreten senden ihre Bewerbung bitte bis Sonntag, 16. November 2025, an die Stadt Oldenburg, Marktverwaltung, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg oder an marktverwaltung[at]stadt-oldenburg.de. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund eines unzureichenden Tarifvertrages zwischen GEMA und Kommunen nur gemafreie Musik gespielt werden kann. 

Für Rückfragen steht Kevin Fegter telefonisch unter 0441 235-2266 gerne zur Verfügung. 

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Bitte geben Sie die Größe Ihrer Gruppe, den Strombedarf, Terminwünsche und das geplante Programm sowie dessen Länge an. Die Stadt wird die Beiträge sammeln und ein Programm für die Marktzeit erstellen. Über die Zulassung zum Rahmenprogramm entscheidet die Marktverwaltung. Eine Gage beziehungsweise Aufwandsentschädigung kann nicht gewährt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Stadt Oldenburg bittet um Verständnis, dass aufgrund eines bestehenden Tarifvertrages zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und den Kommunen nur gemafreie Musik gespielt werden kann. Dazu zählen Weihnachtsklassiker wie „O du fröhliche“, „O Tannenbaum“, „Jingle Bells“ und Co. – auf traditionelles weihnachtliches Liedgut, dessen Urheber mehr als 70 Jahre verstorben sind, wird also niemand verzichten müssen.

Zuletzt geändert am 14. Oktober 2025