Minderjährige kommen seltener an Vapes

Fragen und Antworten zu den Kontrollen

Testkäufe in Oldenburg unter Aufsicht der Behörden

Wie leicht können Minderjährige an Vapes gelangen? Diese Frage stand erneut im Fokus bei den Testkäufen, die die Stadt Oldenburg in Kooperation mit der Polizei und dem Zoll am 29. Mai 2026 durchgeführt hat. Dieses Mal wurden insgesamt zehn Oldenburger Kioske und Geschäfte aufgesucht. Drei ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter im Alter von 16 und 17 Jahren versuchten dabei, unter Aufsicht der Behörden an Vapes zu gelangen. Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen diese nicht an minderjährige Personen abgegeben werden – auch dann nicht, wenn sie kein Nikotin enthalten.

Was sind die Ergebnisse der Testkäufe?

Acht der überprüften Geschäfte hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben: Dort schaute das Verkaufspersonal genau hin und gab keine Vapes an die Minderjährigen ab. Nur an zwei Verkaufsstellen wurden die Vorschriften nicht beachtet – an einem Geschäft in der Innenstadt wurden sogar sogenannte „Tornado Vapes“ an die Minderjährigen abgegeben. Diese besondere Art von Vapes ist in Deutschland nicht verkehrsfähig, da sie weitaus mehr Liquid enthalten als die erlaubten zwei Milliliter. Somit ist der Verkauf auch an volljährige Personen verboten. In diesem Fall wurde der Zoll tätig, der in der Verkaufsstelle eine nicht geringe Zahl an verbotenen Vapes sicherstellen konnte und nun ein entsprechendes Strafverfahren einleitet.

Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, sagt dazu: „Die geringe Zahl an Verstößen zeigt, dass wir mit den regelmäßigen Kontrollen und den präventiven Maßnahmen zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals auf dem richtigen Weg sind, den wir auch konsequent weitergehen werden. Allerdings stellen wir fest, dass Minderjährige immer häufiger abseits des offiziellen Handels an illegale Vapes gelangen, nämlich über den Online-Handel oder Social-Media-Kanäle. Hier besteht noch Handlungsbedarf für den Jugendschutz, dem wir uns aber stellen werden.“

Wer kontrolliert die Altersgrenzen beim Verkauf?

Seit dem 1. April 2016 ist gemäß Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes nicht nur der Verkauf von Tabakwaren, sondern auch die Abgabe von E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechenden Nachfüllprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das Verkaufspersonal ist dafür verantwortlich, dass diese Altersgrenzen eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss das Alter zum Beispiel durch Vorlage eines amtlichen Ausweises kontrolliert werden.

Wie hoch sind die Geldbußen?

Die Geldbußen belaufen sich in der Regel auf etwa 500 Euro für angestellte Personen und bis zu 1.000 Euro für Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber. Auch minderjährige Verkaufskräfte müssen mit Strafen rechnen, wenn sie Vapes, Zigaretten oder Alkohol an andere Minderjährige abgeben. Die konkrete Höhe der Geldbuße wird jedoch einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände festgesetzt.

Wie oft werden Testkäufe in Oldenburg durchgeführt?

Mindestens einmal pro Quartal ist ein Testkauf geplant, der ausschließlich im Stadtgebiet Oldenburg durchgeführt wird. Dabei werden üblicherweise zehn bis fünfzehn Verkaufsstellen ausgewählt. Sollten Auffälligkeiten auftreten, sind auch Nachkontrollen möglich.

Wer darf Testkäufe durchführen?

Testkäufe im Rahmen des Jugendschutzes dürfen ausschließlich von den zuständigen Ordnungsbehörden oder der Polizei vorgenommen werden. Die Durchführung von Testkäufen durch Privatpersonen, Verbände oder Medien ist nicht erlaubt.

Wer ist als Testperson geeignet?

Als Testperson geeignet sind in erster Linie Jugendliche, die als Auszubildende bei der Polizei oder der Ordnungsbehörde arbeiten. Zum Testzeitpunkt dürfen sie höchstens 17,5 Jahre alt sein. Der Einsatz dieser Testpersonen erfolgt freiwillig, unentgeltlich, nur gelegentlich und ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Sie können ihren Einsatz jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder abbrechen.

In Oldenburg werden ausschließlich ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter eingesetzt, die den Verantwortlichen persönlich bekannt sind und gut eingeschätzt werden können.

Was sind eigentlich Vapes?

Sie sehen aus wie USB-Sticks, blinken statt zu glimmen und funktionieren anders als klassische Zigaretten: Statt Tabak wird eine Flüssigkeit, das sogenannte „Liquid“, erhitzt und als Dampf inhaliert. Diesen Vorgang bezeichnet man als „dampfen“ oder „vapen“. Eine E-Zigarette besteht aus einem Verdampfer und einem akkubetriebenen Heizelement. Das Liquid wird in einer Kartusche hinzugefügt oder in einen Tank gefüllt.

Was macht Vapes für Kinder und Jugendliche so attraktiv?

Vapes tragen Namen wie „Bubblegum“, „Bommbomms“ oder „Zuckerwatte“ – Aromen, die eher an Süßigkeiten als an gesundheitsgefährdende Stoffe erinnern. Mit diesen zuckrigen Düften und der quietschbunten Verpackung ziehen sie vor allem Jugendliche an. Auch der günstige Preis und die einfache Verfügbarkeit machen E-Zigaretten für Jugendliche so reizvoll. E-Zigaretten bieten etwa 600 Inhalationszüge pro Gerät und kosten meist zwischen 8 und 10 Euro, bis sie leer sind.

Warum sind Vapes gefährlich?

Beim Erhitzen des Liquids erzeugen Vapes ein Aerosol, das die Konsumentinnen und Konsumenten inhalieren. Dieses Aerosol kann Nikotin enthalten oder nikotinfrei sei. Viele Raucherinnen und Raucher sehen E-Zigaretten als vermeintlich weniger schädliche Alternative zum Tabak. Allerdings fehlen bisher Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen. Denn je nach Gerät, Liquid und Nutzungsweise können beim Dampfen auch schädliche Stoffe wie Formaldehyd, Feinstaub oder Blei entstehen, die zum Beispiel das Krebsrisiko erhöhen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen können.

Noch Fragen?

Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Informieren Sie sich über die Einrichtungen der Stadt Oldenburg », die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Zuletzt geändert am 1. Juni 2026