Jugendschutzkontrollen

Partydroge im Fokus bei Testkäufen – Mehrzahl der überprüften Geschäfte hält sich an Vorgaben

Verkaufsverbot von Lachgas zeigt Wirkung

Wie ernst nimmt der Einzelhandel den Jugendschutz? Um diese Frage zu klären, führte die Stadt Oldenburg am Freitag, 6. Februar 2026, Testkäufe durch. Insgesamt wurden sechs Einzelhandelsgeschäfte im Stadtgebiet kontrolliert. Doch diesmal lag der Schwerpunkt nicht auf Vapes, Zigaretten oder Alkohol, sondern auf dem Verkauf von Lachgas. Laut Verordnung der Stadt Oldenburg » über das Verbot des Verkaufs und der Weitergabe von Lachgas an Minderjährige darf dieses nicht an die Jugendlichen abgegeben werden. Das Ergebnis war positiv, denn in vier der sechs überprüften Geschäfte wurde kein Lachgas an die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer ausgegeben.

Für Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, geht das Ergebnis in die richtige Richtung: „Die aufklärenden Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkaufsstellen im Vorfeld der Kontrolle haben ihre Wirkung gezeigt. Die Mehrzahl beherzigte die Regeln zum Verkauf von Lachgas.“

Gutes Ergebnis – aber noch Luft nach oben

Erfreulich ist, dass in vier Verkaufsstellen die Bestimmungen der Jugendschutzverordnung eingehalten wurden. Jedoch sind auch zwei Geschäfte negativ aufgefallen. In diesen Fällen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die mit empfindlichen Geldbußen verbunden sind. Dazu wurden die betroffenen Personen eingehend belehrt und aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zukünftig zu befolgen. 

Damit das dennoch positive Ergebnis anhaltend bleibt, wird das Amt für Jugend und Familie auch weiterhin die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie deren Angestellte für das Thema Jugendschutz sensibilisieren.

Kommunale Verordnung bis zum bundesweiten Verbot

Der Rat der Stadt hat bereits im Herbst 2025 eine Verordnung beschlossen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Oldenburger Stadtgebiet verbietet. Zum Schutz der Jugendlichen ist neben dem Verkauf von Lachgas auch die Weitergabe an diese untersagt. Damit soll verhindert werden, dass Volljährige die Partydroge erwerben und anschließend Minderjährigen zur Verfügung stellen. Das Verbot gilt auch für den Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käuferinnen und Käufern bieten. 

Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Ein bundesweites Lachgas-Verbot tritt im April 2026 in Kraft und löst dann die Oldenburger Verordnung ab. 

Was ist gefährlich an Lachgas?

Viele Jugendliche unterschätzen die Gefahren von Lachgas, denn der Missbrauch ist keineswegs harmlos und kann sogar schwere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist besonders für Minderjährige riskant, weil zum Beispiel ein Sauerstoffmangel in der Lunge droht, der Schwindel, Ohnmacht oder sogar einen plötzlichen Tod zur Folge haben kann. Durch die Partydroge kann es darüber hinaus zu einer Schädigung des Nervensystems kommen. Der regelmäßige Konsum kann einen Vitamin-B12- Mangel verursachen, der Nervenschäden nach sich ziehen kann. Dies ist besonders für junge Menschen während ihrer Entwicklung gefährlich.

Folgen von regelmäßigem Konsum

Die vorübergehende berauschende Wirkung, die sich in Benommenheit oder Koordinationsproblemen äußert, kann außerdem das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigen und somit Unfälle oder Stürze verursachen. Doch ein häufiger Konsum kann zu Abhängigkeit führen oder als Einstiegsdroge für andere Substanzen dienen. Zudem kann es negative Auswirkungen auf die schulische und soziale Entwicklung haben. Viele Langzeitfolgen sind noch nicht ausreichend erforscht, da der Konsum unter Jugendlichen relativ neu ist.

Noch Fragen?

Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Auf den Seiten zum Kinder- und Jugendschutz » informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Zuletzt geändert am 9. Februar 2026