Haben Sie Beratungsbedarf zu den Themen der Sanierung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für eine Rücksprache bei der Sanierungsstelle sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie die nachfolgenden Regelungen einzuhalten. Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona Virus SARS-CoV-2) zu vermeiden, wird dringend empfohlen, einen Termin telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu vereinbaren.
Das dient zum einen dazu, dass wir die aufgrund der aktuellen Situation empfohlenen Hygienevorsichtsmaßnahmen einhalten können. Zum anderen können Sie sich dann sicher sein, dass wir vor Ort und nicht in anderen Terminen sind und dass wir uns auf Ihr Anliegen vorbereitet und genügend Zeit für Sie eingeplant haben.
Termine
Verfahrensstand
Aufnahme in die Städtebauförderung, Gründung des Sanierungsbeirates und Rahmenplanung
Das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde mit dem Programmjahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen. Im Dezember 2009 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im Februar 2010 gewählt.
Im Sommer 2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg die Rahmenplanung beschlossen, um den Grundstein für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu legen.
Schon viel erreicht
Seit der Aufnahme in die Städtebauförderung ist im Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord viel passiert. Neben Maßnahmen, wie der Modernisierung und Instandsetzung mehrerer Gebäude, wurde auch die Aufwertung des öffentlichen/halböffentlichen Raums vorangetrieben. So wurden beispielsweise Spielplätze neu gebaut beziehungsweise erneuert und erweitert. Das Fuß- und Radwegenetz wurde durch die Verlängerung Münnichstraße ausgebaut und auch die Planung zur Gestaltung des Klingenbergplatzes ist abgeschlossen.
Ein kleiner Ausblick
Die Förderperiode für das Sanierungsgebiet wird voraussichtlich bis 2023 fortgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen unter anderem folgende Projekte weiter vorangebracht werden:
Klingenbergplatz Ost:
Im unmittelbaren Umfeld des neuen Standortes der Gemeinwesenarbeit an der Klingenbergstraße wird derzeit der zweite Teil des Klingenbergplatzes gestaltet. Von einer Fertigstellung wird bis Ende des Jahres ausgegangen.
Neugestaltung Spielplatz Frankfurter Weg:
Die Neugestaltung des Spielplatzes am Frankfurter Weg ist als ein Ziel der Sanierung im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord aufgenommen worden. Nach der bereits vor längerer Zeit erfolgten Kinder- und Jugendbeteiligung werden nunmehr die Vorschläge dieser Beteiligung von einem externen Planungsbüro in einem Entwurf konkretisiert. Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Oldenburg (GSG) als Eigentümerin der Spielplatzfläche wird die Umgestaltung der Spielfläche begleiten.
Bebauungsplan S-827 (östlich Cloppenburger Straße/nördlich Dr.-Schüßler-Straße)

Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau einer Verbindungsstraße. Mit dieser Lösung kann zur Entlastung der Straße An den Voßbergen beigetragen und eine direkte Anfahrbarkeit des Klinikums erreicht werden. Angrenzend werden Mischgebiete festgesetzt, um hier straßenbegleitend neue Nutzungen zu ermöglichen. In dem geplanten Straßenverlauf ist derzeit noch ein Einzelhandelsunternehmen ansässig. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes und entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan kann ein Neubau eines Lebensmittelmarktes nördlich der Planstraße und Wohnen realisiert werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den Satzungsbeschluss gefasst.
Teilaufhebung des Sanierungsgebietes
Das mit Beschluss vom 21. Dezember 2009 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde durch Ratsbeschluss vom 27. September 2021 teilweise aufgehoben. Rechtsverbindlich wurde die Aufhebung am 15. Oktober 2021 durch dessen Veröffentlichung im Amtsblatt.
Der Gesetzgeber ermöglicht eine Teilaufhebung des Geltungsbereiches, wenn eine geordnete weitere städtebauliche Entwicklung und Erneuerung auch ohne die sanierungsrechtlichen Vorschriften und Förderungen möglich ist.
Der Bereich der Aufhebung umfasst das MediTech Oldenburg (MTO) Areal im Süden des Sanierungsgebietes. In diesem Teil werden keine aus der Städtebauförderung zu finanzierenden Maßnahmen mehr erfolgen. Die Randlage dieses Teilbereiches bot sich zudem für einen Beginn der Gebietsaufhebung an.
Die sanierungsbedingte Werterhöhung für dieses Areal wurde vom Gutachterausschuss des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) auf null festgesetzt. Die in den Grundbüchern eingetragene Sanierungsvermerke werden mit Aufhebung in diesem Teilbereich gelöscht. Grundstücksgeschäfte unterliegen dann nicht mehr dem Genehmigungsvorbehalt der Sanierungsbehörde der Stadt Oldenburg, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und Förderungen entfallen ebenfalls.
In der Zeit bis zum Ende der Gesamtmaßnahme (Ende 2023) sollen eventuell weitere Teilaufhebungen in den Randbereichen des Sanierungsgebietes erfolgen. Hier würden je nach Ermittlung durch den Gutachterausschuss des LGLN gegebenenfalls Ausgleichsbetragsforderungen entstehen. Sofern eine Aufhebung aufgrund noch anstehender Maßnahmen nicht möglich sein sollte, wird gegebenenfalls das Angebot einer vorzeitigen Ausgleichsbetragszahlung erfolgen.
Ausgangslage
Im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen war das zunehmende Auftreten von städtebaulichen Missständen in Form von Funktions- und/oder Substanzschwächen aufgefallen.
Dies betrifft insbesondere:
- Modernisierungs- und Anpassungsbedarf bei den Wohnungen,
- Defizite im baulichen/städtebaulichen Bereich,
- teilweise hohes Maß an Segregation,
- hoher Bedarf an sozialer Betreuung und Begleitung bei der Bevölkerung,
- hohe Abhängigkeit der Bevölkerung von staatlichen Unterhaltszahlungen,
- Konzentration von Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
- teilweise gestörte Nachbarschaften durch enges Nebeneinander sehr unterschiedlicher Bewohnergruppen.
Teilbereiche des Untersuchungsgebietes waren als soziale Brennpunkte bereits stigmatisiert. Die Indikatoren zeigten die Gefahr, dass die Problemlagen sich verschärfen und sich destabilisierend auf bisher stabile Bereiche auswirken.
Teile der Wohnungsbestände im Untersuchungsgebiet übernehmen dabei eine im Kontext der Gesamtstadt wichtige wohnungspolitische Funktion, die es zu sichern galt.
Programm
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Ziel der Sanierung
Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.
Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.
Im Untersuchungsgebiet wurden auch schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Trägern bereits sehr engagierte Einrichtungen betrieben, die positive Ergebnisse aufweisen.
(Der Rahmenplan steht auf dieser Seite unten im Downloadbereich zur Verfügung.)
Förderzeitraum
2009 bis 2023
Fördermittel
Alle Daten auf einem Blick
Untersuchungsgebiet: | 47 Hektar |
Sanierungsgebiet: | 89 Hektar |
Bewohner: | circa 4.800 |
Programmaufnahme: | 2009 |
Programm: | Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten |
Gesamtinvestition: | 22,5 Millionen Euro |
Städtebaufördermittel: | 7,1 Millionen Euro |
Abschluss der Sanierung: | circa 2023 |
Bürgerbeteiligung
- Bürgerversammlungen
- Sanierungsbeirat
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an die Mitglieder des Sanierungsbeirates wenden:
Uwe Schliedermann (stellvertretender Vorsitzender)
kanzlei[at]uweschliedermann.de
Katrin Wiese (Leiterin der Freizeitstätte Kreyenbrück)
katrinwiese[at]web.de
Downloads
Vorbereitende Untersuchungen
Geltungsbereich und Satzung
Rahmenplanung
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021
Förderrichtlinie
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Sanierungsbeirat
- Protokoll (Entwurf) » (PDF, 185 KB - barrierefrei) und Präsentation » PDF, 7 MB) 64. Sitzung, 24. März 2022
- Protokoll » (PDF, 348 KB - barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 16 MB) 63. Sitzung, 3. Februar 2022
- Protokoll » (PDF, 970 KB - barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 8,18 MB) 62. Sitzung, 7. Oktober 2021
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