Kreyenbrück-Nord

Hochwertig und harmonisch: „Neuen Mitte Kreyenbrück“

Mit der abgeschlossenen Umgestaltung der „Neue Mitte Kreyenbrück“ wird die Aufenthaltsqualität im Stadtteil deutlich verbessert. Der Platz ist mit einem hochkant verlegten Betonsteinriemchenpflaster in brauner Farbgebung versehen worden. Die Nebenanlagen der Klingenbergstraße sowie der Fußweg vor der Gebäudezeile des Klingenbergplatzes haben eine Befestigung mit großformatigem, grau-rötlichem, kugelgestrahltem Betonsteinpflaster erhalten. Im Zuge der Neugestaltung der westlichen Platzfläche wurden insgesamt 13 Pkw-Stellplätze hergestellt.

Zusätzlich aufgewertet wird die Platzfläche durch hochwertige Einbauten, die farblich aufeinander abgestimmt sind und dadurch dem neuen Platz eine harmonische Ausstrahlung geben. Es wurden mehrere Sitzbankgruppen aufgebaut, die jeweils in bepflanzte Grüninseln eingebunden sind. In diesen Grüninseln konnten insgesamt elf vorhandene Eichen- und Ahornbäume integriert werden. Zusätzlich wurden noch zwei weitere Ahornbäume in die Grüninseln gepflanzt. Die Ausleuchtung der Platzfläche erfolgt durch anspruchsvolle Sonderleuchten, die den besonderen Charakter des neu gestalteten Klingenbergplatzes unterstreichen. Weitere Einbauten – Fahrradbügel, Papierkörbe, Absperrpoller und Stromversorgungspoller für die zukünftige Wochenmarktversorgung – runden die Platzgestaltung ab.

Der Planungsentwurf ist aus einem Architektenwettbewerb hervorgegangen, den das Oldenburger Planungsbüro Kilian + Kollegen gewonnen hatte.

Zu Beginn wurden sowohl ein neuer Schmutzwasserkanal, als auch ein neuer Regenwasserkanal einschließlich Retentionsanlagen hergestellt. Die sogenannten Retentionsanlagen sind unterirdische Regenwasserspeicher, die bei zukünftigen starken Regenfällen das Regenwasser zwischenspeichern sollen.

Die Neugestaltung des Bereiches Klingenbergplatz schlug mit insgesamt circa 2,65 Millionen Euro an reinen Straßenbaukosten zu Buche. Die Maßnahme wurde vom Land Niedersachsen mit 1,6 Millionen Euro aus Städtebauförderungsmitteln für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord mitfinanziert. Die restlichen Mittel wurden im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat der OOWV mit der Erneuerung der Kanalisation erhebliche Investitionen getätigt.

Weitere Teilaufhebung des Sanierungsgebietes

Das mit Beschluss vom 21. Dezember 2009 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde für zwei weitere Teilbereiche aufgehoben.

Da in den dargestellten Teilbereichen des Sanierungsgebietes keine aus der Städtebauförderung zu finanzierenden Maßnahmen mehr erfolgen werden, wurden diese gemäß § 162 Absatz 1 Seite 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

Die sanierungsbedingte Werterhöhung für dieses Areal auf sieben bis neun Euro pro Quadratmeter, je nach Lage, wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Oldenburg-Cloppenburg, festgesetzt. Den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wurden bereits die Ausgleichsbetragsbescheide inklusive Zahlungsaufforderungen zugestellt.

Nach Aufhebung erfolgt die Löschung der Grundbucheinträge (Sanierungsvermerke). Die Grundstückseigentümer in den aufgehobenen Teilbereichen unterliegen dann dementsprechend nicht mehr dem Genehmigungsvorbehalt der Sanierungsbehörde der Stadt Oldenburg gemäß der §§ 144/145 (BauGB).

Land Niedersachsen erkennt Erweiterungsbau des Yezidischen Forums als grundsätzlich förderfähig an

Gute Neuigkeiten für das Yezidische Forum: Das Land Niedersachsen erkennt den Erweiterungsbau, den das Forum für überkonfessionelle und gemeinschaftsstiftende Angebote nutzen möchte, als grundsätzlich förderfähig an. Das Vorhaben richtet sich insbesondere an die Bewohnerinnen und Bewohner des Sanierungsgebiets Kreyenbrück-Nord. Die Fördersumme in Höhe von maximal 950.000 Euro ist bereits in der aktuellen Finanzplanung für das noch bis Ende 2030 laufende Sanierungsgebiet eingeplant. 

Die Stadtverwaltung und das Yezidische Forum können jetzt die konkreten Vereinbarungen für den Erweiterungsbau festsetzen – nachdem der Bau abgeschlossen ist und die eingereichten Unterlagen geprüft wurden, kann die Fördersumme anschließend ausgezahlt werden.

Das Yezidische Forum hatte bereits 2023 einen Förderantrag beim zuständigen Fachdienst Stadterneuerung und Stadtgestaltung gestellt, welcher sowohl auf Verwaltungs- als auch auf Ratsseite großen Zuspruch fand. Denn das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wird im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ bereits seit 15 Jahren über Städtebaufördermittel verbessert. Im Fokus stehen vor allem soziale Belange. Durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes um das Grundstück des Yezidischen Forums im Oktober 2024 und die Zustimmung des Landes als Fördermittelgebers zum Kosten- und Finanzplan wird die Erweiterung des Gebäudes des Yezidischen Forums ermöglicht .

Ein Paradies für Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler

Sportpark Kreyenbrück

Kicken, kräftigen, skaten, radeln oder rodeln: An der Brandenburger Straße in Kreyenbrück ist ein Paradies für Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler entstanden. Das Herzstück im neuen Sportpark Kreyenbrück ist der Kunstrasenplatz, der bereits seit November 2022 eifrig von Schulen und Vereinen bespielt wird. 

Der Sportpark Kreyenbrück bietet eine breite Palette an Sport- und Freizeitmöglichkeiten für den Stadtsüden. Mit modernen Anlagen und einer vielfältigen Ausstattung bietet er beste Voraussetzungen, um ein beliebter Treffpunkt für Sportbegeisterte jeden Alters zu werden. Verschiedenste Sportanlagen sollen die Herzen aller Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler künftig höherschlagen lassen: Auf insgesamt rund 13.500 Quadratmetern sind neben dem Kunstrasenplatz für Fußballerinnen und Fußballer noch ein Tartan-Spielfeld für Handball, Basketball und Fußball sowie eine Bolzwiese mit Torwand entstanden. Außerdem gibt es einen Pumptrack für Anfängerinnen und Anfänger, aber auch Fortgeschrittene, eine Calisthenicsanlage und Outdoortfitnessgeräte. Komplettiert werden die Sportmöglichkeiten von einer Laufbahn, einer Boulefläche sowie einer Liegewiese/Wiese für freies Spiel und sogar einem Rodelhügel. Auch die komplett neu gestaltete Skateanlage mit einer großzügigen Fläche von etwa 1.600 Quadratmetern wird bereits intensiv angenommen. Zusätzlich wurden in einem parkähnlichen Bereich extensive Wiesen und Staudenpflanzungen angelegt sowie einige Bäume neu gepflanzt.

Die Baukosten für den Sportpark betrugen rund 1 Million Euro und für die Skateanlage etwa 670.000 Euro. Die Finanzierung erfolgte zu 90 Prozent aus Städtebaufördermitteln für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord. Die Planungskosten waren zu 100 Prozent förderfähig.Die Finanzierung des Kunstrasenplatzes lag beim städtischen Amt für Kultur, Museen und Sport.

Verfahrensstand

Aufnahme in die Städtebauförderung, Gründung des Sanierungsbeirates und Rahmenplanung

Das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde mit dem Programmjahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen. Im Dezember 2009 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im Februar 2010 gewählt.

Im Sommer 2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg die Rahmenplanung beschlossen, um den Grundstein für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu legen.

Schon viel erreicht

Seit der Aufnahme in die Städtebauförderung ist im Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord viel passiert. Neben Maßnahmen, wie der Modernisierung und Instandsetzung mehrerer Gebäude, wurde auch die Aufwertung des öffentlichen/halböffentlichen Raums vorangetrieben. So wurden beispielsweise Spielplätze neu gebaut beziehungsweise erneuert und erweitert. Das Fuß- und Radwegenetz wurde durch die Verlängerung Münnichstraße ausgebaut und auch die Planung zur Gestaltung des Klingenbergplatzes ist abgeschlossen.

Bebauungsplan S-827 (östlich Cloppenburger Straße/nördlich Dr.-Schüßler-Straße)

Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau einer Verbindungsstraße. Mit dieser Lösung kann zur Entlastung der Straße An den Voßbergen beigetragen und eine direkte Anfahrbarkeit des Klinikums erreicht werden. Angrenzend werden Mischgebiete festgesetzt, um hier straßenbegleitend neue Nutzungen zu ermöglichen. In dem geplanten Straßenverlauf ist derzeit noch ein Einzelhandelsunternehmen ansässig. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes und entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan kann ein Neubau eines Lebensmittelmarktes nördlich der Planstraße und Wohnen realisiert werden.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den Satzungsbeschluss gefasst.

Teilaufhebung des Sanierungsgebietes

Das mit Beschluss vom 21. Dezember 2009 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde für den Teilbereich Dr.-Behring-Straße/Alter Postweg/Windmühlenweg/Cloppenburger Straße/südlich Klingenbergplatz aufgehoben.

Da in dem dargestellten Teilbereich des Sanierungsgebietes keine aus der Städtebauförderung zu finanzierenden Maßnahmen mehr erfolgen werden, wurde dieser gemäß § 162 Absatz 1 Seite 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

Die sanierungsbedingte Werterhöhung für dieses Areal auf 9 Euro pro Quadratmeter wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Oldenburg-Cloppenburg, fest­gesetzt. Die den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zuzustellenden Ausgleichsbetragsbescheide werden daher auch Zahlungsaufforderungen beinhalten.

Nach Aufhebung erfolgt die Löschung der Grundbucheinträge (Sanierungsvermerke). Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den aufgehobenen Teilbereichen unterliegen dementsprechend nicht mehr dem Genehmigungsvorbe­halt der Sanierungsbehörde der Stadt Oldenburg gemäß der §§ 144/145 BauGB.

In der Zeit bis zum oben genannten Ende der Gesamtmaßnahme am 31. Dezember 2025 sollen weitere Teilaufhebungen in den Randbereichen des Sanierungsgebietes erfolgen. Der Sanierungsbeirat wurde in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 über diese Absicht informiert.

Ausgangslage

Im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen war das zunehmende Auftreten von städtebaulichen Missständen in Form von Funktions- und/oder Substanzschwächen aufgefallen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Modernisierungs- und Anpassungsbedarf bei den Wohnungen,
  • Defizite im baulichen/städtebaulichen Bereich,
  • teilweise hohes Maß an Segregation,
  • hoher Bedarf an sozialer Betreuung und Begleitung bei der Bevölkerung,
  • hohe Abhängigkeit der Bevölkerung von staatlichen Unterhaltszahlungen,
  • Konzentration von Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
  • teilweise gestörte Nachbarschaften durch enges Nebeneinander sehr unterschiedlicher Bewohnergruppen.

Teilbereiche des Untersuchungsgebietes waren als soziale Brennpunkte bereits stigmatisiert. Die Indikatoren zeigten die Gefahr, dass die Problemlagen sich verschärfen und sich destabilisierend auf bisher stabile Bereiche auswirken.

Teile der Wohnungsbestände im Untersuchungsgebiet übernehmen dabei eine im Kontext der Gesamtstadt wichtige wohnungspolitische Funktion, die es zu sichern galt.

Programm

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Ziel der Sanierung

Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.

Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.

Im Untersuchungsgebiet wurden auch schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Trägern bereits sehr engagierte Einrichtungen betrieben, die positive Ergebnisse aufweisen.

(Der Rahmenplan steht auf dieser Seite unten im Downloadbereich zur Verfügung.)

Förderzeitraum

2009 bis 2023

Fördermittel


Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf circa 22,5 Millionen Euro; davon Städtebaufördermittel in Höhe von circa 7,1 Millionen Euro, die auf den Sanierungszeitraum zu verteilen sind.

Alle Daten auf einem Blick

Untersuchungsgebiet:        47 Hektar
Sanierungsgebiet:        89 Hektar
Bewohner:        circa 4.800
Programmaufnahme:        2009
Programm:        Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Gesamtinvestition:        22,5 Millionen Euro
Städtebaufördermittel:        7,1 Millionen Euro
Abschluss der Sanierung:        31. Dezember 2030

Bürgerbeteiligung

  • Bürgerversammlungen
  • Sanierungsbeirat

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an die Mitglieder des Sanierungsbeirates wenden:

Uwe Schliedermann (stellvertretender Vorsitzender)
kanzlei[at]uweschliedermann.de

Katrin Wiese (Leiterin der Freizeitstätte Kreyenbrück)
katrinwiese[at]web.de

Downloads

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021

Kontakt

Fachdienst Stadterneuerung und Stadtgestaltung
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Planung (Zimmer 238)
elke.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2398

Verwaltung (Zimmer 239)
claudia.schwieger[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-3697

Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Zuletzt geändert am 26. Juni 2025