IFF Hören

Neues soziales Teilhabeangebot von der Diagnose bis zu Einschulung

Interdisziplinäre Frühförderung für Kinder mit Hörschädigung

Die Stadt Oldenburg ist um ein neues soziales Angebot reicher: Für hörgeschädigte Kinder und ihre Familien gibt es mit der IFF Hören seit Januar 2023 von der Stadt Oldenburg und dem Land Niedersachsen eine weitere besondere und umfassende Leistung, mit der die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Die neu gestartete interdisziplinäre Frühförderung befindet sich auf dem Gelände des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte (LBZH) im Lerigauweg 39.

Ab der Diagnose Förderung und Therapien aus einer Hand

Bei jedem Kind ist die Hör- und Kommunikationsentwicklung ein zentrales Thema der ersten Lebensjahre. Liegt eine Hörschädigung vor, müssen diese Bereiche besonders engmaschig beobachtet, begleitet, gefördert werden. „Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen ihrer Kinder. Es gilt, familiäre Ressourcen zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung aufzuzeigen und zu stärken“, betont die Hörgeschädigtenpädagogin Bettina Rink-Ludwig. „Wir wollen Familien nach der ersten Diagnose unterstützen, sie begleiten und sie dabei aktiv in den Förder- und Behandlungsplan ihres Kindes einbeziehen.“

Besonders vorteilhaft ist es für Eltern, dass sie Förderung und Therapien „wie aus einer Hand“ erhalten: „Die Möglichkeit, mit erfahrenen Pädagoginnen und Therapeutinnen unsere Fachkompetenz in die IFF Hören einzubringen, freut uns sehr“, stellt Petra Feuerböther, Abteilungsleitung im LBZH, dar. Der Standort am LBZH bietet für die Angebote der IFF Hören einen passenden und geeigneten Rahmen.

Wer ist an der IFF Hören beteiligt?

Wer verbirgt sich hinter dem Team der Interdisziplinären Frühförderung (IFF Hören)? Die multiprofessionelle Belegschaft aus den Bereichen Pädagogik, Medizin und Therapie bietet unter der pädagogischen Leitung von Bettina Rink-Ludwig und der medizinischen Leitung von Dr. Walter Götte (Stadt Oldenburg) Förderung und Therapien für hörgeschädigte Kinder an, um Entwicklungsproblemen frühzeitig begegnen zu können.

Was wird für wen angeboten?

Das Angebot richtet sich an Kinder nach der Diagnose der Hörschädigung bis zur Einschulung. Abgestimmt auf jedes Kind gibt es direkte Einzelförderungen bis hin zu systemischen Angeboten und Peergroup-Treffen. Auch Gruppenangebote für Eltern und Familien gehören zu einem festen Bestandteil der IFF und ermöglichen Begegnung und den Austausch mit Gleichbetroffenen. Bedarfsbezogene Gesprächs- und systemische Angebote der Diplom-Psychologin Insa Barkemeyer ergänzen die Leistungen der IFF Hören.

Die meisten Eltern stehen der Hörschädigung ihres Kindes anfangs unvorbereitet gegenüber und sorgen sich über das zukünftige Gelingen der Kommunikation. Genau dies ist zentraler Inhalt der Frühförderarbeit in der IFF Hören. Für eine bestmögliche Kommunikationsentwicklung wird alltagsnahe Hör- und Sprachtherapie in Laut-/Gebärdensprache und Unterstützter Kommunikation (UK) angeboten. Parallel dazu finden Hörüberprüfungen in der Pädagogischen Audiologie statt. Der Verlauf der Hör-Entwicklung des Kindes und die technischen Einstellungen von angepassten Hörhilfen werden regelmäßig kontrolliert.

Zum komplexen Angebot der IFF Hören gehören je nach Bedarf des Kindes auch physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen. Eine Kooperation mit erfahrenem Fachpersonal aus den Oldenburger Therapiepraxen Esther Homburg (Physiotherapie) und Kirsten Brüna (Ergotherapie) macht das Team der IFF Hören zu einem echten „Rundum-Angebot“.

Wie und wo wird die Frühförderung beantragt?

Für Eltern besteht im Vorfeld die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch in der IFF Hören zu vereinbaren, einfach per E-Mail an iff[at]lbzh-ol.niedersachsen.de. Hier können vor der Antragstellung erste Fragen und ein Überblick über mögliche Förderungen ausgetauscht werden.

Als Leistung der Eingliederungshilfe wird der Antrag für eine interdisziplinäre Frühförderung am besten bei der Stadt Oldenburg per E-Mail an soziales[at]stadt-oldenburg.de gestellt oder telefonisch unter 0441 235-2305.

Entscheiden sich die Eltern für diese Unterstützung, erfolgt zunächst eine individuelle Eingangsdiagnostik und ein auf das Kind abgestimmter Förder- und Behandlungsplan. Für die Familien ist dieses Angebot kostenfrei.

Zuletzt geändert am 13. März 2024