Kopfläuse

Gesundheitsamt gibt Tipps gegen Läuse

Kampf den Kopfläusen! Regelmäßig in der Winterzeit melden Schulen und Kindergärten dem Oldenburger Gesundheitsamt den Kopfläusebefall. Die Tiere verbreiten sich leicht über Mützen, Schals und Winterjacken, die nebeneinander an den Garderobenhaken hängen und lösen bei den betroffenen Kindern Juckreiz aus. Gefährlich sind Kopfläuse nicht: Sie übertragen keine Krankheiten, machen aber viel Arbeit. Kratzt der Geplagte allerdings viel, können sich die Biss-Stellen entzünden.

Zur Bekämpfung der Insekten empfiehlt das Gesundheitsamt folgendes Vorgehen:

  • Nasse Haare sollten mit einem Nissenkamm ausgekämmt und die Haare mit einem insektizidhaltigen Mittel aus der Apotheke behandelt werden. (Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solch ein insektizidhaltiges Mittel.)
  • Die Behandlung sollte unbedingt nach acht bis zehn Tagen wiederholt werden.
  • Um die Läuseplage los zu werden, ist die Entfernung aller Nissen erforderlich: Bettwäsche und Kleidung sollten bei 60 Grad gewaschen werden, denn Läuse vertragen keine Hitze.
  • Nicht waschbare Dinge wie Kuscheltiere sollten drei Tage luftdicht in einen Plastiksack gesteckt werden, da Läuse ohne Blut verhungern. Alternativ können diese Gegenstände auch für 24 Stunden eingefroren werden.
  • Um die Kopfläuse los zu werden, müssen alle Personen im Haushalt mitmachen!

Kopfläuse? Bescheid sagen!

Was viele nicht wissen: Bei Kopflausbefall sind Eltern zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet. Hieraus erwachsen den Eltern keine Nachteile, im Gegenteil: Aufgrund ihrer Information werden Maßnahmen – gegebenenfalls zusammen mit dem Gesundheitsamt – ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse zu beseitigen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Die betroffenen Kinder oder auch die Erzieher müssen zu Hause bleiben, bis eine wirksame Behandlung und somit eine Weiterverbreitung der Läuse ausgeschlossen werden kann.

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Zuletzt geändert am 13. März 2024