- Coronavirus: Verordnungen und Verfügungen
- Corona: Aktuelle Lage in Oldenburg
- Reiserückkehrer und Einreisende
- Erreichbarkeit und Bürgertelefon
- Corona: Informationen und Hilfen
- Corona-Warn-App
- Zwischenbilanz der Corona-Krise
- Fragen und Antworten zum Coronavirus
- Leichte Sprache/Gebärdensprache
- Information in foreign languages
- Corona: Informationen für die Wirtschaft
Coronavirus: Verordnungen und Verfügungen
Wissenswertes rund um den Alltag mit dem Coronavirus
Coronaviren gehören zu einer Familie von Viren, die verschiedene Krankheiten verursachen können. Seit Ende 2019 hat sich das Virus mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 weltweit ausgebreitet. Auch Deutschland ist von der Pandemie betroffen. Seit März 2020 haben sich daher viele neue Regelungen für den Alltag ergeben. Hier gibt es einen Überblick über häufig gestellte Fragen zum Leben mit dem Coronavirus und die bereits genehmigten Lockerungen der Auflagen »
Corona-Verordnung Niedersachsen
Seit 10. Januar 2021 gelten schärfere Regeln
Die Niedersächsische Landesregierung hat am Freitag, 8. Januar 2021, die neue Corona-Verordnung vorgestellt. Die von Bund und Ländern vorgesehene Verlängerung und Verschärfung der Corona-Regelungen gilt in Niedersachsen seit Sonntag, 10. Januar. Mit der neuen Verordnung setzt das Land Niedersachsen Vereinbarungen um, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Dienstag, 5. Januar, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt hatten. Demnach wird der Corona-Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Ein zentraler Punkt sind zudem die verschärften Kontaktbeschränkungen. Nun dürfen sich Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Anders als bisher zählen dabei auch Kinder mit.
Die neue Verordnung vom 8. Januar 2021 können Sie hier herunterladen » (PDF, 390 KB)
Verordnung des Landes
Neue Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020
Und das Land Niedersachsen beantwortet hier häufig gestellte Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen »
Neue Verordnung gilt seit dem 12. Dezember
Land verbietet Ausschank von Glühwein „To Go“
Das Land Niedersachsen verschärft die Regelungen zum Verkauf von alkoholischen Getränken. Seit Samstag, 12. Dezember 2020, ist es verboten, alkoholische Getränke zu verkaufen, die in offenen Gefäßen mitgenommen werden können. Darunter fallen alkoholische Getränke in Becher oder Gläsern. Damit ist ab sofort auch der Verkauf von Glühwein „To Go“ untersagt.
Überarbeitete Allgemeinverfügung vom 30. November
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Stadt Oldenburg hat die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überarbeitet. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 10. November 2020.
Hier finden Sie die überarbeitete Allgemeinverfügung mit den neuen Corona-Maßnahmen vom 30. November 2020 zum Download » (PDF, 21 KB)
Grafische Darstellung: Bereiche in der Innenstadt, in denen eine Maskenpflicht gilt
Corona-Verordnung
Viele Einrichtungen bleiben geschlossen
Auf Grundlage der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen auch noch über den Dezember 2020 hinaus geschlossen. Welche Einrichtungen wie erreichbar sind, lesen Sie hier »
Grundsätze gelten weiterhin
Unverändert gelten aber auch weiterhin die Grundsätze, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Ebenso gelten für fast alle zulässigen Angebote besondere Hygienevorschriften, die die Gefahr einer Infektion vermindern.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen »
Weitere Informationen
Hier finden Sie Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus »
Wegen der vielen Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Coronavirus hat die Stadt ein Bürgertelefon » eingerichtet. Das Bürgertelefon im ServiceCenter ist unter 0441 235-4550 von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr erreichbar und temporär auch am Wochenende.