Inklusion in Schulen

Inklusive Schule

Am 13. Dezember 2006 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Als Folge hiervon hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 eine Schulgesetznovelle beschlossen, durch die eine inklusive Bildung an niedersächsischen Schulen beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 verbindlich eingeführt wird. Nach einer Übergangsphase müssen spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 alle Schulen inklusiv arbeiten. Am 21. Mai 2012 hat der Rat der Stadt Oldenburg einen einstimmigen Beschluss mit der Kernaussage „Oldenburg will Inklusion“ gefasst und dabei auch auf die große Bedeutung für den Bildungsbereich hingewiesen. Am 5. Juni 2012 hat auch der Schulausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mehr zu „Inklusion an Oldenburger Schulen“ »

Zuletzt geändert am 29. April 2022