FAQ

Die OLCard

Was ist die OLCard?

Die OLCard ist eine Plastikkarte mit Funkchip in Größe einer Scheckkarte. Neben der OLCard gibt es noch das TIM-Ticket der VWG, das Schülerinnen und Schüler für die Nutzung der VWG-Busse im Rahmen des Schülertransportes erhalten. Auch dieses Ticket beinhaltet die Funktionen der OLCard. Die OLCard dagegen kann nicht für die Nutzung der VWG-Busse verwendet werden.

Bekommen alle BuT-berechtigten Kinder eine OLCard?

Nein, nur die Kinder, die kein TIM-Ticket besitzen. Das TIM-Ticket bekommen alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben. Fragen zur kostenlosen Schülerbeförderung kann das Sekretariat der Schule beantworten.

Kann ich im Onlinesystem der OLCard sehen, welche Leistungen bewilligt und abgerechnet wurden?

Auf login.but-konto.de/empfolden.html » haben Sie die Möglichkeit, auf Ihr persönliches Bildungskonto zuzugreifen. In diesem Bildungskonto können Sie sehen, welche Leistungen bewilligt wurden. Hier finden Sie das  Benutzerhandbuch für das Onlinesystem »

Wie erfahre ich, welche Anbieter im Bereich OLCard zur Verfügung stehen?

Eine Auflistung der Anbieter finden Sie unter suche.but-konto.de/oldenburg.html ». Hier sind sämtliche Angebote übersichtlich aufgelistet. Auch die gezielte Suche nach Angeboten, sowie die Sortierung nach verschiedenen Teilbereichen sind möglich.

Was ist, wenn ich meine OLCard verloren habe oder wenn meine OLCard defekt ist?

Sofern die Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Jobcenter bewilligt wurden, melden Sie sich bitte beim Jobcenter unter Telefon: 0441 21970-0. Wenn die Leistungen für Bildung und Teilhabe jedoch von der Stadt Oldenburg bewilligt wurden, melden Sie sich bitte beim ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon: 0441 235-4444. Es wäre gut, wenn Sie dem ServiceCenter die Nummer der Karte mitteilen könnten. Diese finden Sie auf den jeweiligen Bewilligungsbescheiden. Ferner müssen der Name und das Geburtsdatum des Karteninhabers mitgeteilt werden. Das ServiceCenter wird die zuständigen Stellen informieren. Dort wird man sich um die Beschaffung einer Ersatzkarte bemühen und Ihnen diese so schnell wie möglich zukommen lassen.
Wurde die OLCard jedoch vom Sekretariat der Schule ausgegeben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Eine neue OLCard wird kostenlos ausgestellt.

Was ist, wenn ich mein TIM-Ticket verloren habe oder wenn das TIM-Ticket defekt ist?

Dies sollte umgehend der VWG, Mobilitätszentrale am Lappan, Staulinie 1, 26122 Oldenburg, Telefon: 0441 93 66-800 gemeldet werden. Von dort wird alles Weitere veranlasst, damit eine Ersatzkarte ausgestellt werden kann. Mit der Ersatzkarte können dann auch weiterhin die bewilligten Leistungen für Bildung und Teilhabe genutzt werden. Bei dem Verlust des TIM-Tickets muss gegebenenfalls eine Gebühr für die Ersatzkarte bei der VWG entrichtet werden. Ist das TIM-Ticket defekt, wird dieses gegebenenfalls kostenlos von der VWG ersetzt.

Sofern Sie das TIM-Ticket nur für die Einlösung der Leistungen für Bildung und Teilhabe und/oder für die Nutzung der Schulmensa benötigen, können Sie statt einem neuen TIM-Ticket auch die kostenlose Ausstellung einer OLCard beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die OLCard nicht für die Nutzung des Busses verwendet werden darf.

Wenn Sie statt einem TIM-Ticket eine OLCard beantragen möchten, wenden Sie ich bitte an die Behörde, die die Leistungen für Bildung und Teilhabe bewilligt hat. Wenn Sie keine Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten und die OLCard nur für die Schulmensa benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule.

Datenschutz

Werden Daten automatisch auf der Karte gespeichert?

Nein. Bei der Nutzung als Schüler-Busticket, der Nutzung in der Mensa oder auch bei BuT-Leistungsanbietern wird lediglich eine Kartennummer ausgelesen und damit die Gültigkeit überprüft. Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Namen, werden nicht übertragen.

Darf die Stadt Oldenburg Daten über Schulkinder speichern?

Ja. Die Stadt Oldenburg erhebt als Schulträger aufgrund der Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) Daten über Kinder und Erziehungsberechtigte.

Darf die Stadt Oldenburg die Daten an die VWG und den Mensa-Betreiber geben?

Ja. Die Ermächtigung ergibt sich aus § 29 NSchG. Fürsorgeaufgaben, Schülertransport und Mittagsverpflegung gehören dazu. Es dürfen die erforderlichen Daten an die entsprechenden Träger übermittelt werden.

Wie können die BuT-Leistungen abgerechnet werden?

Da berechtigte Kinder der Jahrgänge 5 bis 10 eine OLCard (als Buskarte) haben, braucht lediglich die Kartennummer übertragen werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht übermittelt, sondern dienen lediglich einmalig als Berechtigungsnachweis der Abfrage.

Weiß dann der Schulträger, dass mein Kind BuT bekommt?

Nein. Schulträger, VWG und Mensabetreiber haben keine Möglichkeit zu ermitteln, welche Kinder auch Leistungen nach BuT bekommen, es sei denn dass diese auf Antrag der Kinder oder Eltern abgerechnet werden sollen.

Vereinbarkeit der Datenspeicherung mit der Datenschutzgrundverordnung?

Die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegt beim Jobcenter Oldenburg beziehungsweise  bei der Stadt Oldenburg, vertreten durch den Oberbürgermeister. Es werden die von dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsanbieter im Antrag beziehungsweise im Angebot gemachte Daten verarbeitet. Eine Übertragung der Daten gemäß Art. 49 Abs. 1 a an Drittstaaten, die kein den Anforderungen der EU an den Datenschutz genügendes Schutzniveau bieten, findet nicht statt. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich widerrufen werden.

Informationen zur Verarbeitung der Daten erhalten Sie unter auf unseren Seiten zum Datenschutz » oder telefonisch beim ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter 0441 235-4444 oder bei Jobcenter Oldenburg.

Wer beantwortet mir weitere Fragen zum Datenschutz?

Sie können sich jederzeit an die Datenschutzbeauftragten des Jobcenters und der Stadt Oldenburg wenden.

Weitere Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen zur OLCard haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter », beziehungsweise das ServiceCenter der Stadt Oldenburg ».

Zuletzt geändert am 31. Januar 2023