Auftakt in Kreyenbrück

Maßnahmen aus dem Masterplan Stadtgrün – Standortvorschläge können eingereicht werden

Mehr Grün für besseres Stadtklima: Elf neue Bäume als Auftakt in Kreyenbrück

Den ersten Aufschlag für mehr Stadtgrün gab es im Januar 2024 in Kreyenbrück: In der Röntgen- und Hertzstraße werden insgesamt elf neue Bäume gepflanzt. Die Burgen-Ahorne, Eisenholzbäume und Woll-Apfelbäume sind keine Ausgleichspflanzungen oder Ersatz für erkrankte und gefällte Bäume, sondern zusätzliche Neuanpflanzungen im Zuge der Umsetzung des Masterplans Stadtgrün. Was ist das Ziel? Vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels soll das städtische Grün laut Masterplan ausgebaut und entwickelt werden, um das Stadtklima zu verbessern und mehr Lebensraum für Tiere zu schaffen.

Wann werden die Bäume gepflanzt?

Das beauftragte Fachunternehmen plant in der zweiten Januarhälfte 2024 die Bäume in die bestehenden Grünstreifen zu pflanzen – witterungsabhängig seit Montag, 15. Januar 2024. Im Zuge der Pflanzarbeiten wird es temporär zu Einschränken in der Röntgenstraße und Hertzstraße kommen, jedoch beschränkt sich die Pflanzmaßnahme auf nur wenige Tage. Im Vorfeld wird der vorhandene Boden gegen ein spezielles Baumpflanzsubstrat ausgetauscht, um den Bäumen möglichst gute Wachstumsbedingungen zu geben. Im Frühjahr werden dann die beiden Straßen mit den ersten Blüten der neugepflanzten Bäume ein ganz neues Erscheinungsbild aufweisen. Die leuchtenden Herbstfarben der ausgewählten Klimabäume runden die Vegetationsperiode ab. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 60.000 Euro für die Baumpflanzungen einschließlich einer dreijährigen Pflege.

Welchen Effekt hat das Stadtgrün für Oldenburg?

In den letzten Jahren war ein Anstieg der Temperaturen und eine vermehrte Trockenheit vor allem in den stark verdichteten Stadtgebieten wahrzunehmen. Im Rahmen der Untersuchungen zum Masterplan Stadtgrün wurde eine Wärmebild-Befliegung des Stadtgebietes durchgeführt. Diese hat bestätigt, dass es vor allem in den dicht bebauten Stadtteilen in den Sommermonaten zu einer starken Aufheizung am Tage und einer schlechten Abkühlung in der Nacht kommt. Diese Hitzeinseln wirken sich nachweislich negativ auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Tier- und Pflanzenwelt aus.

Eine wesentliche und einfache Maßnahme, um der Hitzeentwicklung entgegen zu wirken, ist das Pflanzen von Bäumen. Durch deren Schatten sowie die Verdunstung von Wasser über die Blätter kühlt sich die Umgebungstemperatur im Nahbereich spürbar ab. Gleichzeitig entlasten die Grünflächen durch die Aufnahme von Regenwasser das städtische Entwässerungssystem und die Bäume binden Feinstaub und Kohlenstoffdioxid. Sie bieten Tieren Nahrung und Lebensraum und tragen somit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Die Wohlfahrtswirkung von Bäumen auf das Stadtklima und damit auf die Gesundheit von Menschen und Tieren ist unbestritten. Auch die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild einer Straße werden positiv beeinflusst. Blütenzierde, Herbstfärbung und winterliche Aspekte werten einen Straßenraum auf.

Wie werden die Standorte für Baumpflanzungen ermittelt?

Der Fachdienst Stadtgrün – Planung und Neubau der Stadt Oldenburg hat auf Grundlage der Maßnahmenbereiche des Masterplans Stadtgrün eine Reihe von Straßen im gesamten Stadtgebiet auf potentielle Baumstandorte geprüft, was zum Teil sehr zeitaufwendig ist. Schwierigkeiten gibt es vor allem mit unterirdisch verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen wie zum Beispiel Gas-, Wasser- und Telekommunikations- sowie Elektroleitungen. Grundstückszufahrten, Hochspannungsleitungen, Kanäle und Hausanschlussleitungen erschweren ebenfalls die Baumstandortsuche. Je nach Fortschritt der Standortprüfungen können voraussichtlich im Herbst 2024 weitere Bäume gepflanzt werden.

Wie kann man Standortvorschläge machen?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können gerne Vorschläge für weitere Baumstandorte unter der E-Mailadresse gruenplanung[at]stadt-oldenburg.de einreichen. Sie auf der Seite Masterplan Stadtgrün weitere Informatioen finden ».

Zuletzt geändert am 15. Januar 2024