Landschaftsplanung

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Oldenburg wurde im Jahr 1996 parallel mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes fertig gestellt. Mit seiner Hilfe sollten die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend und angemessen bei der Planung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen berücksichtigt werden.

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, aufbauend auf den Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes eine flächendeckende Zustandsanalyse von Natur und Landschaft zu geben und die daraus resultierenden Ziele für das Plangebiet mit den möglichen Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele zu nennen. Schwerpunkt des Landschaftsplanes ist es, die konkreten Eingriffsbereiche des Flächennutzungsplanes detailliert zu untersuchen, Aspekte der Vermeidung und Minimierung der Eingriffe aufzuzeigen und in einer nachvollziehbaren ökologischen Bilanzierung den quantitativen und qualitativen Bedarf der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen.

Der Landschaftsplan ist bei der unteren Naturschutzbehörde einzusehen. Ein Faltblatt informiert zusammenfassend über die Inhalte.

Nach dem seit 1. März 2010 geltenden Naturschutzrecht ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Landschaftsplanes § 11 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024