Oberbürgermeister mahnt zur Besonnenheit
Nach Polizeieinsatz mit Todesfolge: Krogmann hofft auf schnellstmögliche Aufklärung
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ruft im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz, bei dem ein 21-jähriger Oldenburger in der Nacht zu Ostersonntag, 20. April 2025, von einem Polizisten in der Innenstadt erschossen worden ist, zur Besonnenheit auf. Der Wunsch nach lückenloser Aufklärung sei absolut nachvollziehbar, sagt Krogmann. „Auch ich bin sehr bestürzt über den Verlauf des Einsatzes und über die Tatsache, dass dabei ein junger Mann auf diese Weise sein Leben verloren hat. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen.“
Bei allem Verständnis für Trauer, Wut und Empörung warnt der Oberbürgermeister aber vor Vorverurteilungen, Diffamierungen, Spekulationen und Verallgemeinerungen. „Gerade in den sozialen Medien erleben wir eine polarisierende Debatte zwischen den extremen politischen Rändern“, so Krogmann. Auf der einen Seite werde wegen der Hautfarbe des Getöteten der Vorwurf erhoben, das Vorgehen der Polizei sei rassistisch motiviert gewesen. Auf der anderen Seite gebe es Lob und Verständnis für ein hartes Durchgreifen der Polizei und den Schusswaffengebrauch. Beide Seiten stünden sich unversöhnlich gegenüber.
Es sei deshalb im Interesse sowohl der Polizei und der Angehörigen als auch der gesamten Stadtgesellschaft, schnellstmöglich Klarheit über den Hergang und die Umstände, die zum Tod des 21-Jährigen geführt haben, zu bekommen, betont der Oberbürgermeister. Dass der junge Oldenburger durch Schüsse der Polizei von hinten getroffen wurde, werfe schwerwiegende Fragen auf, die umfassend geklärt werden müssten.
Er vertraue darauf, dass die ermittelnden Behörden nach rechtsstaatlichen Prinzipien die Hintergründe des tragischen Ereignisses aufarbeiten und alle offenen Fragen beantworten und, wenn nötig, Konsequenzen ziehen. Soweit sei es aber noch nicht: „Wir haben nach wie vor kein exaktes Bild der Abläufe, um die Geschehnisse in der fraglichen Nacht objektiv beurteilen zu können“, tritt Krogmann voreiligen Schlussfolgerungen entgegen.
Zuletzt geändert am 25. April 2025