Grundschulbezirke

Grundschulbezirke in Oldenburg

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass für jede Grundschule » ein Schulbezirk festzulegen ist. Hierdurch wird geregelt, welche Schule für die Aufnahme eines Kindes verantwortlich ist.

Der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 28. März 2022 eine Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft beschlossen. Zum Schuljahr 2023/2024 wurden Anpassungen in den Bereichen der Grundschulen Babenend, Etzhorn, Heiligengeisttor, Klingenbergstraße, Kreyenbrück, Krusenbusch, Nadorst, Ofenerdiek und Paul-Maar-Schule vorgenommen.

Eine Liste mit der exakten Zuordnung von Wohnadressen zu Grundschulbezirken für das Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier » (PDF, 1 MB)

Auf der folgenden Karte können Sie die Grenzen der Grundschulbezirke für das Schuljahr 2023/2024 und die Standorte der Grundschulen sehen. Um sich die Karte als Vollbild anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte hier »

Eine weitere Änderungssatzung hat der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 beschlossen. Zum Schuljahr 2024/2025 wurden Anpassungen in den Bereichen der Grundschulen Auf der Wunderburg, Babenend, Bürgeresch, Drielake, Donnerschwee, Hogenkamp, Röwekamp und Staakenweg vorgenommen. Die Liste mit exakten Zuordnungen von Wohnadressen zu Grundschulbezirken ab dem Schuljahr 2024/2025 finden Sie hier » (PDF, 1 MB).

Auch zum Schuljahr 2025/2026 wurden Anpassungen vorgenommen und zwar in den Bereichen der Grundschulen Hermann-Ehlers, Hogenkamp und Staakenweg. Der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) hat hierüber in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 eine weitere Änderungssatzung beschlossen. Die Liste mit exakten Zuordnungen von Wohnadressen zu Grundschulbezirken ab dem Schuljahr 2025/2026 finden Sie hier » (PDF, 1 MB).

Die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Änderung der Satzungen über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft vom 22. Mai 2023 ist eine rein formale Anpassung ohne inhaltliche Änderungen. Diese Satzung finden Sie hier » (PDF, 284 KB).

Grundlage der jeweiligen Änderungssatzungen ist die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft vom 25. Februar 2019. Die Satzung finden Sie hier » (PDF, 246 KB).

Aktuell sind leider relativ häufig Anpassungen erforderlich. Dieses ist im Wesentlichen in steigenden Schülerzahlen durch Neubaugebiete und Nachverdichtungen begründet. Als Reaktion wurden und werden bereits zusätzliche Kapazitäten geschaffen (aktuell an den Grundschulen Hogenkamp und Wechloy, perspektivisch auch im Stadtteil Fliegerhorst). Bei einer relativ hohen Grundauslastung vieler Standorte ist es häufig nicht mehr möglich, Schwankungen innerhalb des einzelnen Schulbezirkes aufzufangen. Grundsätzlich werden Anpassungen von Schulbezirken aus Kapazitätsgründen nur vorgenommen, wenn diese langfristig erforderlich und somit auch nachhaltig sind.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2023/2024

Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2024/2025

Schulbezirke gültig ab dem Schuljahr 2025/2026

Ausführlichere Informationen zum Thema Einschulung finden Sie hier »

Weitere Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2534 oder unter britta.sellmeier[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 26. Juni 2024