Oldenburg. Für alle, die ihre Abfallentsorgung für 2026 anpassen möchten, sei es aufgrund eines Umzugs, eines Eigentümerwechsels oder einer Änderung des Abfallvolumens, gibt es eine wichtige Frist: Sonntag, 30. November 2025. Änderungen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder bevollmächtigten Personen beantragt werden, fließen noch in die Gebührenbescheide für 2026 ein.
Abfallidentetiketten nicht überkleben
Ändert sich das Abfallvolumen, werden zwei neue Abfallidentetiketten ausgegeben, die im oberen Bereich der Tonne rechts und links aufgeklebt werden müssen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) und der Fachdienst Finanzen weisen darauf hin, dass auf den Tonnen befindliche Abfallidentetiketten nicht überklebt werden dürfen, sondern unbedingt zuvor entfernt werden müssen. Andernfalls kann der Transponder im Etikett vom Müllfahrzeug nicht richtig ausgelesen werden und die Tonne bleibt ungeleert.
Antrag einreichen und Frist einhalten
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden: beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de oder per Fax an die Nummer 0441 235-3121. Alle Änderungen, die erst nach Sonntag, 30. November, gemeldet werden, können erst ab Mitte Januar 2026 nach dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide berücksichtigt werden.
Mehr erfahren
Alle Informationen zum Thema Müllentsorgung und zum AWB der Stadt Oldenburg sind online unter www.oldenburg.de/awb » verfügbar. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch einen Link zur Abfall App OL, die über Abfuhrtermine, die richtige Abfalltrennung und die Entsorgungsstationen informiert.