Wintereinsatz startklar

Rund 120 Kräfte der Stadt Oldenburg und des AWB sichern die Verkehrssicherheit

Oldenburgs Streuteams gut vorbereitet

Auch für den Winter 2025/2026 ist Oldenburg gut gerüstet: Seit Anfang November 2025 steht der städtische Winterdienst bereit, um bei Frost, Schnee und Glätte schnell reagieren zu können. Bis zu 120 Mitarbeitende des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg (AWB) sowie der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege sorgen dafür, dass Straßen sicher passierbar bleiben.

Zum Einsatz stehen acht große und neun kleinere Streu- und Räumfahrzeuge sowie neun Handkolonnen bereit. Bei Bedarf kann der Winterdienst in zwei Schichten aufgeteilt werden, sodass pro Schicht etwa 60 Beschäftigte verfügbar sind.

„Auch in diesem Winter sind wir umfassend vorbereitet, um die Verkehrssicherheit in Oldenburg zuverlässig zu gewährleisten. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit oft unter erschwerten Bedingungen und zu frühen Einsatzzeiten. Dass nicht überall gleichzeitig gestreut und geräumt werden kann, liegt in der Natur eines stadtweiten Einsatzes. Dennoch tun unsere Teams alles dafür, die Stadt schnellstmöglich sicher passierbar zu machen. Dieser Einsatz verdient unseren ausdrücklichen Dank und unsere Wertschätzung“, erklärt Marco Janssen, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg.

Einsatzablauf im Winterdienst

Bei Glätte oder Schneefall startet der Winterdienst unter Koordination des AWB um 5 Uhr morgens. Priorität haben Straßen, Wege und Übergänge mit hoher Verkehrsrelevanz oder erhöhtem Gefährdungspotenzial. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Winterdienst nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Strecken, darunter etwa die Amalienbrücke und die Unterführung an der Ammerländer Heerstraße. Darüber hinaus räumt und streut die Stadt wichtige Haupt- und Ausfallstraßen, zentrale innerstädtische Verkehrsachsen sowie wesentliche Strecken der VWG-Buslinien. In nachgeordneten Straßen und nach 20 Uhr findet grundsätzlich kein Winterdienst statt. Je nach Wetterlage werden täglich bis zu 1.000 Streukilometer bearbeitet.

Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Auch Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, Gehwege an ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Je nach Mietvertrag kann diese Pflicht auf Mieterinnen und Mieter übertragen sein.

Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte durch die Anliegerinnen und Anlieger gestreut werden. Auch dort wo kein angelegter Gehweg vorhanden ist, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen.

Umweltfreundliches Handeln ist hierbei wichtig: Streusalz ist nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an kritischen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Ansonsten sollen abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt verwendet werden.

Räum- und Streupflichten gelten werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Bei Bedarf müssen Flächen bis 20 Uhr erneut behandelt werden.

Informationen zu möglichem Unterrichtsstart ab der dritten Stunde

Bei starkem Schneefall oder Glätte prüfen Polizei, Feuerwehr und VWG frühzeitig die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler. Sollte der Schulweg zu gefährlich sein, informiert die Stadt Oldenburg ihre Bürgerinnen und Bürger entsprechend am Vorabend und morgens über Radiosender, Medien, die städtische Internetseite sowie über KATWARN ». In solchen Fällen beginnt der Unterricht in der Regel ab der dritten Stunde.

Die Schulen bleiben auch bei einem Unterrichtsbeginn ab der dritten Stunde regulär geöffnet und bieten Betreuung für Kinder, die bereits früher eintreffen.

Online mehr erfahren

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten vom AWB ».

Zuletzt geändert am 11. November 2025