Wie und wo Textilien richtig entsorgen?

Neue Regelungen seit Jahresbeginn sorgen für Nachfragen beim Abfallwirtschaftsbetrieb

Sie gelten zwar bereits seit dem 1. Januar 2025, sorgen aber nach wie vor für Verwirrung: die neuen, deutschlandweit geltenden gesetzlichen Vorgaben für die Entsorgung von Alttextilien. Den AWB erreichen seit Inkrafttreten der neuen Regelungen zahlreiche Anfragen, da viele Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, wie sie mit ihren Alttextilien umgehen sollen. Um diese Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir im Folgenden die wichtigsten Änderungen und aktuellen Regelungen erläutern.
 

Warum wurden die bestehenden Regelungen geändert?

Grundlage ist die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Mit den neuen Regelungen soll eine Kreislaufwirtschaft für Textilien etabliert, die Recyclingquote erhöht und die Textilindustrie nachhaltiger gestaltet werden. Der Handlungsbedarf ist groß: Textilien, die im Restmüll landen, werden nicht recycelt, sondern verbrannt – dabei gehen wertvolle Ressourcen verloren.

Was ändert sich?

Alttextilien dürfen nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für stark verschmutze oder beschädigte Textilien, die nicht mehr recycelt werden können. Diese gehören weiterhin in den Restmüll.

Was zählt zu Alttextilien?

Alttextilien sind gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien, deren sich der Besitzer entledigen will. Hierzu zählen insbesondere:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze), Unterwäsche, Schuhe, Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe,
  • Accessoires: Handtaschen, Stoffbeutel und Rücksäcke,
  • Bettwaren: Decken, Kissen, Matratzenschoner,
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Handtücher, Dekorstoffe, Gardinen,
  • Stoff- und Plüschtiere
  • Gebrauchsfähige, saubere und trockene Kleidung sowie paarweise zusammengebundene Schuhe. Nur solche Alttextilien können wiederverwendet oder möglichst hochwertig wiederverwertet werden

Was zählt nicht zu Alttextilien?

  • Matratzen, Teppiche und Polstermöbelstoffe,
  • technische Textilien (zum Beispiel Schutzkleidung, Zelte, Planen),
  • Textilien mit elektrischen Funktionen (zum Beispiel leuchtende Schuhe) – diese sind als Elektrogeräte zu entsorgen
  • Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien. Diese gehören weiterhin in die Restabfalltonne

Wie und wo können Alttextilien entsorgt werden?

Die Oldenburgerinnen und Oldenburger haben verschiedene Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung:

  • Wertstoffannahmestelle Neuenwege (Barkenweg 6, 26135 Oldenburg):
    Hier können Alttextilien ohne Mengenbegrenzung kostenlos abgegeben werden.
  • Wertstoffannahmestelle Langenweg (Felix-Wankel-Straße 7, 26123 Oldenburg):
    Hier können Alttextilien ohne Mengenbegrenzung kostenlos abgegeben werden.
  • Altkleidercontainer im Stadtgebiet:
    Diese werden von gewerblichen und gemeinnützigen Organisationen betrieben und befinden sich an verschiedenen öffentlichen Flächen sowie auf Privatflächen. 

Kann ich Alttextilien neben überfüllte Container stellen?

Nein. Wenn die Container überfüllt sind, dürfen Alttextilien nicht neben den Containern abgestellt werden! Dies gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Durch Witterungseinflüsse wie Nässe sind die neben den Containern abgelegten Textilien zudem häufig nicht mehr recyclebar.

Zuletzt geändert am 30. April 2025