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Fünf Jahre „Saubere Biotonne“
Abfallwirtschaftsbetrieb spricht Dank für gemeinsamen Erfolg aus
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) sagt Danke: 2018 startete die Kampagne „Saubere Biotonne“ zur Vermeidung von Plastik und anderen Fremdstoffen im Bioabfall. Bis Ende 2023 konnte der Anteil der Fremdstoffe deutlich reduziert werden, wie auch das Ergebnis einer zwischenzeitlichen Überprüfung ergab: Demnach hat der Anteil der Fremdstoffe um 20 Volumenprozent abgenommen – ein ausgezeichnetes Zwischenergebnis. Nun will der AWB an den erreichten Erfolg anknüpfen und Danke für fünf Jahre saubere Biotonne sagen.
„Die Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund unserer Kampagne einen Aha-Effekt hatten, ihr Trenn- und Sammelverhalten überdacht und angepasst haben und zum Beispiel keine Plastiktüten für ihren Bioabfall mehr verwenden, sind äußerst zahlreich. Wir sind sehr glücklich über unseren gemeinsamen Erfolg“, freut sich Volker Schneider-Kühn, Leiter des AWB.
Für eine gesunde Zukunft
Aufmerksame Oldenburgerinnen und Oldenburger werden zeitnah an ausgewählten AWB-Sammelfahrzeugen ein neues Plakat entdecken, das „Für eine gesunde Zukunft“ wirbt und den Zusammenhang zwischen plastikfreiem Bioabfall und gutem Kompost thematisiert. Der torffreie Alleskönner wird im Kompostwerk des AWB aus dem gesammelten Bioabfall produziert. Je besser und sauberer die Qualität des Bioabfalls ist, desto kostensparsamer kann die Kompostierung erfolgen – und desto hochwertiger ist der produzierte Kompost. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Kompostierung teurer und schwieriger wird, je mehr Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sind. Einfach ausgedrückt: Je unbelasteter der Bioabfall im Werk ankommt, desto qualitativ hochwertiger der spätere Kompost.
Der AWB bedankt sich zudem um den Jahreswechsel 2023/2024 herum über Anzeigen in Oldenburger Medien sowie mit Dankeskarten, die zum Jahreswechsel den Gebührenbescheiden beiliegen, für die tatkräftige Mitwirkung der Oldenburgerinnen und Oldenburger am bisherigen Erfolg. Darüber hinaus wird der AWB 2024 mit einer Informationsoffensive aufwarten und Hilfestellungen, Tipps und Tricks zum richtigen Umgang mit Bioabfall geben.
2024 wieder Sichtkontrollen
Nicht verschwiegen werden darf aber ein nach wie vor vorliegendes Optimierungspotential. Denn trotz aller positiven Bemühungen der Mehrzahl aller Bürgerinnen und Bürger gibt es nach wie vor auch Bereiche, in denen der Bioabfall noch erhöhte Fremdstoffanteile enthält. Deshalb wird der AWB in 2024 auch wieder Sichtkontrollen durchführen und auf Falschbefüllungen hinweisen. Im schlechtesten Fall bleiben auch wieder Biotonnen stehen. Volker Schneider-Kühn sagt dazu: „Der bisherige Erfolg ist ein tolles Etappenziel, aber das Gesamtziel ist noch nicht erreicht. Jede einzelne Bemühung ist wichtig und bringt uns weiter voran, dass auch wirklich nur Bio drin ist, wo ‚Biotonne‘ draufsteht – die Umwelt wird es uns allen danken.“
Hier gibt es weitere Informationen zum AWB-Kompost »
Diese Abfälle gehören in die Biotonne
- Küchenabfälle, zum Beispiel Gemüse, Salat, Obst, Brotreste, Eierschalen, Nussschalen, Kaffeefilter, Teebeutel (ohne Verpackung)
- Gekochte oder gebratene Speisereste (ohne Verpackung)
- Obstschalen (auch von Südfrüchten)
- Sonstige organische Abfälle, zum Beispiel Haare, Federn, Holzwolle,
- Küchenkrepp, Papierhandtücher, Papierservietten
- Verdorbene Nahrungsmittel, zum Beispiel verschimmeltes Brot, Milchprodukte (ohne Verpackung)
- Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Blumen, Laub, Unkraut, Baumrinde,
- Fallobst sowie Reste von Blumen- und Gemüsebeeten
Diese Abfälle gehören nicht in die Biotonne
- Plastiktüten und -folien sowie kompostierbare Plastikbeutel
- Alufolie, Metalle, Dosen, Kronkorken
- Kunststoffverpackungen
- Milch- und Getränkekartons
- Asche, Grillkohle
- Staubsaugerbeutel
- Hygieneartikel wie Binden, Windeln
- Rohes Fleisch
- Knochen und Fischgräten
- Speiseöle und Fette
- Zigarettenkippen und -asche
- Katzen- und Kleintierstreu
- Glasflaschen, Konservengläser = Altglascontainer
- Batterien = Sonderabfall
- Elektrogeräte = Wertstoffannahmestellen
Zuletzt geändert am 24. Juli 2024