Anpassung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Geringe Erhöhung im Vergleich zu allgemeinen Preissteigerungen – Gebühren lange stabil

Gebühren sollen 2026 angepasst werden

Allgemeine Kostensteigerungen, höhere Personalaufwendungen und gestiegene Entsorgungskosten durch die CO₂-Bepreisung: Das sind die Hauptgründe, weshalb die Gebühren für die Abfallentsorgung in 2026 angepasst werden sollen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag legt die Verwaltung dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) am Donnerstag, 27. November 2025, vor. Die endgültige Entscheidung soll in der Ratssitzung am Montag, 1. Dezember 2025, fallen.

„Wir bedauern die notwendigen Anpassungen und versichern, dass der AWB alles getan hat, um die Gebührenerhöhungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Die genannten Kostensteigerungen haben mittlerweile jedoch ein Niveau erreicht, bei dem wir reagieren müssen“, erklärt die zuständige Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht.

Welche Positionen bleiben stabil?

Die gute Nachricht: Viele Gebührensätze sollen auch 2026 unverändert bleiben. Das sind unter anderem die Litergebühr der Abfallsammlung, die Gebühren für die Biogrundmenge, die Sperrmüll- und Grüngutabfuhr sowie die Anlieferungsgebühren für Sperrmüll und Grüngut bis zwei Kubikmeter. Dies ist eine bewusste Entscheidung – obwohl die für den Betrieb tatsächlich anfallenden Kosten auch für diese Leistungen steigen. Durch die Stabilität der genannten Gebührensätze sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin dazu motiviert werden, die verschiedenen Abfallfraktionen ordnungsgemäß und umweltgerecht über die vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen.

Was wird teurer für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Grundgebühr für die Abfallsammlung soll von jährlich 50 Euro auf 62 Euro erhöht werden. Umgerechnet ergäbe sich damit für jeden Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von einem Euro. Die Anlieferungsgebühr bei den Abfallbehandlungsanlagen steigt voraussichtlich von 139,70 Euro auf 151,21 Euro je Tonne. Auch bei der Straßenreinigung führen steigende Personal- und Entsorgungskosten zu einer Anpassung: Die Gebühr pro Quadratmeter steigt um 8,02 Prozent auf 4,04 Euro.

Warum steigen die Gebühren?

Die Gebühren für die Abfallentsorgung sollen angepasst werden, weil sich verschiedene Kostenbereiche deutlich verändert haben. Zum einen haben die allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre durch die Inflation auch den Bereich der Abfallwirtschaft erreicht. Hinzukommen erhöhte Personalkosten insbesondere infolge der Umsetzung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten in den Jahren 2025 und 2026. Außerdem sind zusätzliche Stellen unter anderem aufgrund einer optimierten Tourenplanung sowie geplanter verstärkter Aktivitäten und Maßnahmen zur Steigerung der Innenstadtsauberkeit eingeplant.

Ein wesentlicher Faktor sind auch die gestiegenen Entsorgungskosten im Zusammenhang mit der CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit Anfang 2024 müssen Abfallverbrennungsanlagen für die thermische Verwertung von sogenannten heizwertreichen Bestandteilen CO₂-Zertifikate erwerben. Der CO₂-Preis betrug im Jahr 2024 noch 45 Euro je Tonne, gefolgt von 55 Euro pro Tonne in 2025 – im kommenden Jahr soll er zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Diese Kosten müssen anteilig vom AWB an den Betreiber der Verbrennungsanlagen für die dorthin zu verbringenden Abfallmengen gezahlt werden. 

Zusammengefasst: Rund 85 Prozent der Kostensteigerungen werden durch externe Faktoren verursacht, auf die der AWB keinen Einfluss hat.

Wie oft wurden die Gebühren in den letzten Jahren angepasst?

Trotz deutlich gestiegener Verbraucherpreise wurden die Abfallgebühren über viele Jahre stabil gehalten. Die nun geplante Anpassung wäre erst die zweite Erhöhung innerhalb von sechs Jahren. Während der Verbraucherpreisindex in Deutschland seit 2020 um rund 22 Prozent (Stand September 2025) gestiegen ist, würden sich die neuen Abfallgebühren in Oldenburg im neuen Jahr im Vergleich zu 2020 nur um etwa 8,24 Prozent erhöhen.

Diese in den vergangenen Jahren maßvolle Gestaltung der Gebührenerhöhung ist das Ergebnis verschiedener Maßnahmen zur betrieblichen Optimierung sowie Kompensierung der Kosten (Inanspruchnahme von Gebührenrückstellungen) Dies ist umso bemerkenswerter, da sich der AWB schon seit vielen Jahren auch mit einer steigenden Anzahl von wilden und illegalen Müllkippen konfrontiert sieht. Im bundesweiten Vergleich ist die geplante Steigerung als eher moderat einzustufen. In anderen Kommunen sind Gebührensteigerungen von mehr als 30 Prozent im kommenden Jahr geplant. 

Wo kann ich mehr erfahren?

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Zuletzt geändert am 19. November 2025