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Anpassung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
Gebührenanpassung für die Abfallentsorgung seit 2026
Gebührenanpassung seit 2026
Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, höherer Personalaufwendungen sowie gestiegener Entsorgungskosten infolge der CO₂-Bepreisung wurden die Gebühren für die Abfallentsorgung für 2026 angepasst.
„Wir bedauern die notwendigen Anpassungen und versichern, dass der AWB alles getan hat, um die Gebührenerhöhungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Die genannten Kostensteigerungen haben mittlerweile jedoch ein Niveau erreicht, bei dem wir reagieren müssen“, erklärt die zuständige Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht.
Welche Positionen bleiben stabil?
Die gute Nachricht: Viele Gebührensätze bleiben auch in diesem Jahr stabil. Das sind unter anderem die Litergebühr der Abfallsammlung, die Gebühren für die Biogrundmenge, die Sperrmüll- und Grüngutabfuhr sowie die Anlieferungsgebühren für Sperrmüll und Grüngut bis zwei Kubikmeter. Dies ist eine bewusste Entscheidung – obwohl die für den Betrieb tatsächlich anfallenden Kosten auch für diese Leistungen steigen. Durch die Stabilität der genannten Gebührensätze sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin dazu motiviert werden, die verschiedenen Abfallfraktionen ordnungsgemäß und umweltgerecht über die vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen.
Was wurde teurer für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Grundgebühr für die Abfallsammlung wurde von jährlich 50 Euro auf 62 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt sich damit für jeden Haushalt eine monatliche Mehrbelastung von einem Euro. Die Anlieferungsgebühr bei den Abfallbehandlungsanlagen ist von 139,70 Euro auf 151,21 Euro je Tonne gestiegen. Auch bei der Straßenreinigung führten steigende Personal- und Entsorgungskosten zu einer Anpassung: Die Gebühr pro Quadratmeter ist um 8,02 Prozent auf 4,04 Euro gestiegen.
Warum sind die Gebühren gestiegen?
Die Gebühren für die Abfallentsorgung wurden angepasst, weil sich verschiedene Kostenbereiche deutlich verändert haben. Zum einen haben die allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre durch die Inflation auch den Bereich der Abfallwirtschaft erreicht. Hinzukommen erhöhte Personalkosten insbesondere infolge der Umsetzung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten in den Jahren 2025 und 2026. Außerdem wurden zusätzliche Stellen unter anderem aufgrund einer optimierten Tourenplanung sowie geplanter verstärkter Aktivitäten und Maßnahmen zur Steigerung der Innenstadtsauberkeit eingeplant.
Ein wesentlicher Faktor sind auch die gestiegenen Entsorgungskosten im Zusammenhang mit der CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit Anfang 2024 müssen Abfallverbrennungsanlagen für die thermische Verwertung von sogenannten heizwertreichen Bestandteilen CO₂-Zertifikate erwerben. Der CO₂-Preis betrug im Jahr 2024 noch 45 Euro je Tonne, gefolgt von 55 Euro pro Tonne in 2025. In diesem Jahr soll er zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Diese Kosten müssen anteilig vom AWB an den Betreiber der Verbrennungsanlagen für die dorthin zu verbringenden Abfallmengen gezahlt werden.
Zusammengefasst: Rund 85 Prozent der Kostensteigerungen werden durch externe Faktoren verursacht, auf die der AWB keinen Einfluss hat.
Wie oft wurden die Gebühren in den letzten Jahren angepasst?
Trotz deutlich gestiegener Verbraucherpreise wurden die Abfallgebühren über viele Jahre stabil gehalten. Die genannte Anpassung wäre erst die zweite Erhöhung innerhalb von sechs Jahren. Während der Verbraucherpreisindex in Deutschland seit 2020 um rund 22 Prozent (Stand September 2025) gestiegen ist, haben sich die neuen Abfallgebühren in Oldenburg in diesem Jahr im Vergleich zu 2020 nur um etwa 8,24 Prozent erhöht.
Diese in den vergangenen Jahren maßvolle Gestaltung der Gebührenerhöhung ist das Ergebnis verschiedener Maßnahmen zur betrieblichen Optimierung sowie Kompensierung der Kosten (Inanspruchnahme von Gebührenrückstellungen). Dies ist umso bemerkenswerter, da sich der AWB schon seit vielen Jahren auch mit einer steigenden Anzahl von wilden und illegalen Müllkippen konfrontiert sieht. Im bundesweiten Vergleich ist die genannte Steigerung als eher moderat einzustufen. In anderen Kommunen sind Gebührensteigerungen von mehr als 30 Prozent in 2026 geplant.
Wo kann ich mehr erfahren?
Sie möchten mehr über den AWB, dessen Standorte sowie Mülltrennung und Co. erfahren? Dann informieren Sie sich gerne auf den Seiten des AWB ».
Zuletzt geändert am 9. Januar 2026
