Oldenburg. Im Zuge der Flüchtlingsunterbringung sind für die Kommunen in Niedersachsen erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme entstanden. Die finanziellen Erstattungen durch das Land sind zuletzt zwar gestiegen, aber vor allem in einem Punkt nicht auskömmlich: Dabei handelt es sich um bereits angemietete Immobilien, die dann doch nicht für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden mussten. Gerade in diesem Bereich sind den Kommunen in diesem Jahr erhebliche Kosten entstanden. Zudem sind sie Verpflichtungen für die kommenden Jahre eingegangen, für die es bislang keine Erstattungsregelung gibt.
„Wir haben auf Basis der vom Land mitgeteilten, verbindlichen Quoten zahlreiche Immobilien und Grundstücke gekauft oder angemietet, die wir durch den deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht mehr benötigen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Kosten und zukünftigen Verpflichtungen bleiben aber an den kommunalen Haushalten hängen.“
Dieses Problem war auch Thema bei der heutigen Sitzung des Präsidiums des Niedersächsischen Städtetages in Buxtehude, dessen Mitglied Krogmann ist. „Wir erwarten vom Land eine Berücksichtigung dieser Kosten“, fordert Krogmann.
Die Erstattungen erfolgen bislang nur auf Grundlage der tatsächlichen Zuweisungen, gerade im Bereich der Immobilienanmietung wird dieses Modell den real entstehenden Kosten aber nicht gerecht.
Darüber hinaus wird die Stadt sich selbstverständlich dafür einsetzen, geschlossene Verträge aufzulösen, oder für die Immobilien eine andere Verwendung zu finden. „Ich gehe davon aus, dass es uns gelingen wird, einen dauerhaften Leerstand zu vermeiden“, betont Krogmann.