20. September
bis 26. November
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury, die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Sie werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind während ihrer Jurymitgliedschaft von der Preiszuteilung ausgeschlossen.
Die Entscheidung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen.
Zuletzt geändert am 20. Oktober 2025