Häufige Fragen (FAQ)

Warum wird über den Bau eines neuen Stadions diskutiert?

1. Das Marschwegstadion ist aktuell weder regionalliga- noch drittligatauglich.
Der VfB Oldenburg kann das Marschwegstadion in der laufenden Regionalligasaison 2023/2024 nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) für seine Heimspiele nutzen. Auch die abgelaufene Drittligasaison 2022/2023 ist nur aufgrund einer Reihe von Ausnahmeregelungen möglich gewesen: Unter anderem wurde das Stadion an den Spieltagen auf Kosten des VfB mit einer mobilen Flutlichtanlage ausgerüstet, die für fernsehtaugliches Licht sorgte. Ein Hauptproblem besteht ligaunabhängig in den eingeschränkten Nutzungszeiten, die sich aus der 1994 erteilten Baugenehmigung für die Haupttribüne ergeben: Demnach dürfen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nach 18.30 Uhr im Marschwegstadion keine Spiele angepfiffen werden.

2. Ein drittligatauglicher Ausbau ist nicht möglich.
Aufgrund von verschiedenen Erkenntnissen, rechtlichen Vorgaben sowie den Anforderungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) (siehe folgende Fragen) ist eine dauerhafte Nutzung oder Ertüchtigung des Marschwegstadions nicht möglich ist.

3. Ein Stadion-Neubau wäre eine Investition in die Förderung von Spitzen- und Breitensport.
Auch unabhängig von Tabellenstand oder Ligazugehörigkeit des VfB Oldenburg ist ein Stadion-Neubau wünschenswert, um der Förderung von Spitzen- ebenso wie Breitensport gerecht zu werden. Die Förderung insbesondere des Breiten- und Amateursports ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge – gerade in der Stadt Oldenburg mit ihrer Stellung als Oberzentrum im Nordwesten.

Warum kann der Drittliga-Spielbetrieb nicht dauerhaft im Marschwegstadion ausgetragen werden?

Um am Drittliga-Spielbetrieb teilnehmen zu können, ist eine Lizenz des DFB erforderlich. Neben den sportlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Vereins, ist der Nachweis einer drittligatauglichen Spielstätte unabdingbar – diese ist mit dem Marschwegstadion in seinem derzeitigen Zustand nicht vorhanden. Der DFB kann in diesem Fall verschiedene, allerdings nur befristete, Ausnahmegenehmigungen erteilen, die immer für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Was ist für eine übergangsweise Nutzung nötig?

Um diese Ausnahmeregelungen für die Drittligasaison 2022/2023 zu erhalten, sind verschiedene Ertüchtigungsmaßnahmen nötig gewesen, die allerdings nur die übergangsweise Nutzung des Stadions gewährleistet haben und keinen langfristigen Drittliga-Spielbetrieb des Marschwegstadions ermöglichten. So wurde im Rahmen der Ertüchtigung eine ausreichende Beleuchtung auf Gelände und Tribünen sowie eine Videoüberwachungsanlage installiert. Die Sitzschalen auf der Haupttribüne wurden durch DFB-vorgabenkonforme Sitzschalen ersetzt. Aktuell wird eine fest installierte Flutlichtanlage errichtet. Weiterhin muss, wie in der Baugenehmigung von 1994 gefordert, unter anderem die Eingangssituation grund­­sätzlich verändert werden (vor allem Verlegen des Haupteinganges). Zudem sind zusätzliche Toilettenanlagen unabdingbar. Hier finden Sie weitere Informationen zur Modernisierung des Marschwegstadions »

Erforderlich sind aus Sicht des DFB weiterhin insbesondere: Rasenheizung, feste Sicherheitszentrale für Einsatzkräfte, Medientechnik sowie die uneingeschränkte Nutzung (Anstoßzeiten). Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, die jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind: VIP/Hospitality Bereich für mindestens 350 Personen, digitale Anzeigetafel, feste Leit- und Kontrolleinrichtungen (Eingangsbereich), baulich abgetrennter Sitzplatzbereich im Gästeblock, feste Verkaufsstände in jedem Stadionsektor, feste Toilettenanlagen in jedem Stadionsektor sowie feste Kamerapodeste auf der Haupttribüne.

Was spricht gegen einen drittligatauglichen Ausbau des Marschwegstadions?

1. Der Bebauungsplan beziehungsweise die Baugenehmigung
Der Bebauungsplan 652 » im Bereich des Marschweges ist rechtsverbindlich seit April 1995. Hier wurde für den Bereich des Stadions eine Gesamtkapazität von maximal 15.000 Zuschauenden festgesetzt. Die gültige (und einzig existierende) Baugenehmigung stammt aus 1994 und bezieht sich auf den Tribünenausbau. Das Stadion selbst wurde seinerzeit offensichtlich ohne Baugenehmigung errichtet. Die damals zu Grunde gelegte Anzahl der Stellplätze ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. In der Baugenehmigung sind folgende Nutzungszeiten verbindlich geregelt:

Werktage 

  • Beginn zwischen 8.30 und 18 Uhr = 15.000 Zuschauende
  • Beginn nach 18 bis 18.30 Uhr = 10.000 Zuschauende
  • Beginn nach 18.30 Uhr = nicht zulässig

Sonn- und Feiertage

  • Beginn zwischen 9.30 und 11.25 Uhr = 15.000 Zuschauende
  • Beginn nach 11.25 bis 14.55 Uhr = 10.000 Zuschauende
  • Beginn zwischen 15 und 18 Uhr = 15.000 Zuschauende
  • Beginn nach 18 bis 18.30 Uhr = 10.000 Zuschauende
  • Beginn nach 18.30 Uhr = nicht zulässig

Diese Genehmigung könnte nur durch ein neues Baugenehmi­gungs­verfahren verändert werden. Da aber der derzeit geltende Bestandsschutz ausschließlich durch die damalige Baugenehmigung gewährleistet ist, ist dies sehr kritisch zu sehen: aufgrund der räum­lichen Nähe zu Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Problematik, ausreichend Stellplätze nach­zu­weisen (erforderlich sind heute 500 bis 600 Stellplätze, vorhanden circa 250). Eine Ausweitung der Nutzung in die Ruhezeiten, insbesondere Abendspiele, ist mit Blick auf die planungs- und immissionsschutzrechtliche Situation im Umfeld des Stadions solange ausge­schlossen, bis ein Nachweis der Verträglichkeit gutachterlich nachgewiesen wird. Dieser Nachweis wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wohl nicht geführt werden können. Sicher ist zudem, dass bauliche Maßnahmen erforderlich sein werden. Ob alle notwendigen Maßnah­men wegen der beengten Räumlichkeiten umgesetzt werden könnten, ist zu bezweifeln.

2. Die Erreichbarkeit des Stadions
Problematisch ist, dass die An- und Abfahrten durch ein Wohngebiet erfolgen. Bei Spielen mit mehr als 5.000 Zuschauenden müssen die Autobahnabfahrt „Marschweg“ sowie der Marschweg selbst gesperrt werden. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist bei hohen Zuschauerzahlen unzureichend und kann wegen der räumlichen Gegebenheiten auch nicht entscheidend verbessert werden. Darüber hinaus führt die räumliche Situation zu Konflikten mit dem Betrieb des benachbarten Freizeitbades OLantis mit regelmäßigen Umsatzeinbußen.

3. Sicherheitsaspekte
Die sicherheitsrelevanten Erfordernisse können teilweise nur unbefriedigend und zudem nur mit hohem personellen Aufwand (Polizei, Rettungsdienst, Brandschutz, Sicherheitspersonal) gewährleistet werden. Fangruppierungen voneinander zu trennen und ein Aufeinandertreffen nicht nur beim Spiel, sondern auch während der An- und Abreise auf dem Weg zum Stadion zu verhindern, sei bei Spielen im Marschwegstadion nur mit hohem Kräfteaufwand möglich. Aus Sicht der Polizei wäre in einem neuen Stadion an der Maastrichter Straße, also in unmittelbarer Bahnhofsnähe, der Personalaufwand um ein Drittel reduzierbar.

Seit wann laufen die Überlegungen für einen Stadion-Neubau?

Bereits 2014 wurde von der Stadt Oldenburg geprüft, ob eine Ertüchtigung des Marschwegstadions für den Fußballsport rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, da insbesondere hinsichtlich der sicherheitstechnischen und infra­strukturellen Gegebenheiten sowie der bau- und immissionsschutzrechtlichen Situation die (bereits seinerzeitigen) Anforderungen des DFB für einen Spielbetrieb in der 3. Liga nicht gegeben waren. Damit stellte sich bereits damals die Frage nach der grundsätzlichen Eignung des Marschwegstadions als dauerhafte Spielstätte im Rahmen des Spielbetriebs der 3. Liga. Vor diesem Hintergrund wurde mit Ratsbeschluss vom 26. Mai 2014 entschieden, die Planung für einen möglichen Stadion-Neubau zu verfolgen.

Welche Standorte wurden für ein potentielles neues Stadion geprüft?

Unter der Federführung des Sportbüros und unter Beteiligung des Baudezernats wurden im Jahr 2014 vom Planungsbüro AS+P, Frankfurt, zunächst mögliche Alternativen zum bestehenden Standort innerhalb der Oldenburger Stadtgrenzen ermittelt und auf ihre Eignung überprüft. Bewertet wurden potenti­elle Standortoptionen im Hinblick auf Größe, Zuschnitt und Verfügbarkeit. Insbesondere die Verträglichkeit einer angestrebten Stadi­onnutzung mit dem Umfeld und die verkehrliche Erschließung wurden planungsfachlich analysiert.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nicht alle untersuchten Standortoptionen für einen Spielbetrieb der 3. Liga geeignet sind. Die Standorte „BAB/Abfahrt Hafen“, „Edewechter Landstraße“, „Borchersweg“ und „Marschwegstadion“ schieden wegen der Nicht-Erfüllung verschiedener Kriterien aus der vertiefenden Untersuchung aus. Die übrigen Standortoptionen wurden detaillierter untersucht. Lediglich die Standortoptionen „Fliegerhorst“, „Maastrichter Straße“ und „Holler Landstraße“ wiesen ein adäquates Flächenpotential für den Neubau des Stadions auf. Bei den Standortoptionen „Krugweg“ und „Wechloy“ fehlte das notwendige Flächenpotential. Am Ende wurde die Entscheidung getroffen, an dem integrierten Standort an der Maastrichter Straße in Nachbarschaft zum Veranstaltungszentrum Weser-Ems Hallen einen möglichen Stadion-Neubau zu planen.

Was spricht für den Neubau-Standort an der Maastrichter Straße?

Nach den oben beschriebenen Analysen wurden im weiteren Verfahren eine Funktionalplanung sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen beauftragt und erarbeitet. Im Zuge der Funktionalplanung wurden auch umfassende schalltechnische und verkehrliche Untersuchungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass eine Spielstätte für die 3. Liga (damals mindestens 10.000 Plätze) mit der Option eines Ausbaus auf eine Kapazität von 15.000 Plätzen (Voraussetzung für Spielbetrieb 2. und 1. Liga) an der Maastrichter Straße möglich ist. Insbesondere stellen sich auch die Erreichbarkeit und die sicherheitsrelevanten Gegebenheiten im Vergleich zum aktuellen Standort am Marschwegstadion positiv dar.

Die Funktionalplanung und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen hier zum Download bereit »

Neben dem eigentlichen Fußballspielbetrieb durch den VfB Oldenburg und andere Vereine sowie Länderspiele der Jugend- und Frauen-Nationalmannschaften sind in einem Stadion-Neubau auch Unterhaltungsevents möglich. Der Hospitality-Bereich könnte für Tagungen, Ausstellungen, Firmenveranstaltungen, Messen, Universitätsveranstaltungen und gesellschaftliche Veranstaltungen wie Bälle oder Feiern genutzt werden. Auch eine Vermietung von Flächen an Arzt- und/oder Physiotherapie-Praxen käme in Frage.

Was würde ein Neubau an der Maastrichter Straße kosten?

Kosten, Erlöspotenziale und Wirtschaftlichkeit hat die Planungsmanagement & Projektberatung GmbH ProProjekt beleuchtet. Die Baukosten für ein neues Stadion mit einer Kapazität von 7.500 Plätzen werden auf rund 34 Millionen Euro (netto) geschätzt (Stand Oktober 2022). In der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die jährlichen Kosten für Finanzierung, Instandhaltung und Betrieb inklusive Abschreibungen bei einem Zinsszenario von 1,7 Prozent unter Berücksichtigung der erzielbaren Erlöse mit rund 1,7 Millionen Euro für die Dritte Liga und 2,1 Millionen Euro für die Regionalliga kalkuliert.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen hier zum Download bereit »

Wie sieht das weitere Vorgehen bezüglich eines möglichen Neubaus aus?

Im Februar 2023 hat die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Dieser Vorlage hat der Rat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 zugestimmt ». In dieser Sitzung wurde zugleich die Aufnahme des Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Mai 2022 hatte der Rat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 831 für eine Fläche südöstlich der Weser-Ems-Hallen und nördlich der Maastrichter Straße gefasst.

Im Frühjahr 2023 stand das Lizenzierungsverfahren für die Vereine der 3. Liga für die Saison 2023/24 an. Bis zum 1. März 2023 sind die gesamten Unterlagen vom VfB Oldenburg beim DFB eingereicht worden. Damit der VfB weiterhin mit diversen Ausnahmegenehmigungen am Marschweg seine Spiele befristet austragen kann, sind neben den eingeleiteten Ertüchtigungsmaßnahmen auch klare Signale für eine grundlegende Lösung für eine drittligataugliche Spielstätte notwendig.

Anfang Dezember 2023 wurde das Nutzungs- und Betriebskonzept für einen möglichen Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße vorgestellt ». In diesem spielt Fußball die Hauptrolle, weitere Nutzungsmöglichkeiten werden jedoch ebenfalls aufgezeigt.

Zuletzt geändert am 13. März 2024