Papiertüten für die Biomüllsammlung

Keine kompostierbaren Kunststofftüten in den Bioabfall

Plastik-Mülltüten – in vielen Supermärkten als kompostierbar und vermeintlich gut geeignet zum Vorsammeln von Biomüll angeboten – erweisen sich für Entsorgungsbetriebe als Problem. Aus diesem Grund dürfen kompostierbare Kunststofftüten seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr über die Biotonne entsorgt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung.

„Kompostierbares Plastik verrottet zu langsam – und nicht vollständig“, erklärt Marco Janssen, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Oldenburg (AWB). Um Fremdstoffe im Biomüll zu vermeiden, sind seit der Änderung der Satzung nicht nur kompostierbare Kunststofftüten, sondern auch Produkte aus biologisch abbaubarem Kunststoff wie Geschirr, Besteck oder Trinkbecher von der Entsorgung über die Biotonne ausgeschlossen.

Kompostierbare, wachsbeschichtete Papiertüten des AWB

AWB-Chef Marco Janssen betont, zum Vorsammeln des Biomülls in den Haushalten sind Papiertüten, Zeitungspapier oder wiederverwendbare Behältnisse sehr gute Alternativen zu den Kunststofftüten. Der AWB hat selber seit Februar 2019 kompostierbare, wachsbeschichtete Papiertüten als „Vorsammelgefäße“ im Angebot. Die Papiertüten werden zum Preis von 1,40 Euro für zehn Stück über die Bürgerbüros, die Wertstoffhöfe und im Servicebüro des AWB zum Kauf angeboten. Auch die großen Wohnungsbaugesellschaften haben die AWB-Tüten für ihre Mieterinnen und Mieter erworben. Auch die Verbrauchermarktkette aktiv & irma bietet die umweltfreundlichen Papiertüten in ihren acht Oldenburger Filialen an. „Wir freuen uns, einen starken Partner an unserer Seite zu haben“, sagt AWB-Betriebsleiter Marco Janssen. Günter Walter, aktiv & irma-Geschäftsführer, ergänzt: „Wir halten das für eine hervorragende Sache, die wir sehr gerne unterstützen.“

Zuletzt geändert am 12. Dezember 2025