Prävention an Schulen

Prävention an Schulen ab der 7. Klasse

Unter dem Motto „Strafmündigkeit ab 14 Jahren – Konsequenzen für Täter und Opfer" werden regelmäßig interessierte, vorwiegend siebte Klassen an Oldenburger Schulen aufgesucht.

Anhand von Fallbeispielen werden den Schülerinnen und Schülern über jugendtypische Straftaten die möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen aufgezeigt und mit ihnen diskutiert. Darüber hinaus werden die psychischen Auswirkungen einer Straftat auf die „Opfer“ besprochen. Ebenso wird überlegt, welche Verhaltensweisen sinnvoll und angebracht erscheinen, um sich aus Situationen, aus denen eine Straftat entstehen kann, fern zu halten oder im Nachhinein mit einem solch negativen Erlebnis umzugehen. Mit den Schülerinnen und Schülern wird über die Aufgabenstellung von Jugendgerichtshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht bis hin zur Schilderung des Ablaufs einer Hauptverhandlung und den sich anbietenden Maßnahmekatalog der Jugendgerichtshilfe diskutiert.

Zuletzt geändert am 2. April 2024