Hitzefrei in Niedersachsen

Regelung gilt auch für Stadt Oldenburg – Keine feste Temperaturgrenze – Betreuung sichergestellt

Schulleitungen entscheiden vor Ort

Angesichts der im Sommer 2026 hohen und weiter steigenden Temperaturen weist die Stadt Oldenburg auf die geltenden Regelungen zum Thema „Hitzefrei“ an niedersächsischen Schulen hin. Über die Gewährung von Hitzefrei entscheidet in Niedersachsen grundsätzlich die jeweilige Schulleitung. Eine feste Temperaturgrenze, ab der der Unterricht automatisch entfällt, gibt es nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Unterricht aufgrund der hohen Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoller erscheinen.

Die Schulleitung kann dabei situationsbezogen entscheiden, ob Hitzefrei für einzelne Klassen, Jahrgänge oder die gesamte Schule ausgesprochen wird. Berücksichtigt werden unter anderem die konkreten Bedingungen vor Ort, die Temperaturen in den Unterrichtsräumen sowie organisatorische und pädagogische Rahmenbedingungen.

Auch bei angeordnetem Hitzefrei bleibt die Aufsichtspflicht der Schule bestehen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur mit vorheriger Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden. Für Kinder, die nicht nach Hause gehen können oder sollen, ist eine angemessene Betreuung sicherzustellen.

Zuletzt geändert am 25. Juni 2026