Ambulante Hilfen (AH)

Hilf mir, es selbst zu tun. (Maria Montessori)

An wen richtet sich das Angebot?

  • Alle Personen mit Erziehungsverantwortung für ein Kind/mehrere Kinder, die im Hinblick auf die Erziehung, Betreuung und Pflege des Kindes/der Kinder als auch für die eigene Stabilität vorübergehend Beratung und Unterstützung benötigen gemäß § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen und alltäglichen Herausforderungen Unterstützung für sich brauchen (§ 30 SGB VIII)

Angebote und Unterstützungsformen

Für Erziehende/Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) begleitet Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von herausfordernden und belastenden alltäglichen Lebenssituationen, der Lösung von Konflikten und Krisen oder im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die pädagogischen Fachkräfte stehen in einem ressourcen- und lösungsorientierten Austausch mit den Familien und verfolgen das Ziel, dass alle Familienmitglieder im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ ihren Lebensalltag selbstständig meistern können.

Für Kinder und Jugendliche/Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Die Hilfe richtet sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern(-teile), welche sich in belastenden Lebenssituationen befinden und Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen benötigen. Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche, die beispielsweise häufig in Konflikte mit der Familie, im Freundeskreis, in der Schule oder bei der Bewältigung des Alltags geraten. 

Angebote für Erziehende

  • Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungsaufgaben-/Kompetenzen
  • Konfliktlösungsstrategien kennen lernen
  • Modelle zur Krisenbewältigung
  • Alltagsbewältigung bei Problemen in der Erziehung

Angebote für Kinder und Jugendliche

  • Förderung des Selbstbewusstseins und der Beziehungsfähigkeit 
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven für Schule und Beruf 
  • gemeinsames Frühstück, Café, Bastel- oder Kochangebote 


„Jede Familie mit Kindern sollte in den Genuss kommen, über einen begrenzten Zeitraum Sozialpädagogische Familienhilfe zu erhalten. Wir haben davon sehr profitiert.“ (Alleinerziehender Elternteil)
 

Weitere Informationen und Kontakt

Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg
Ambulante Hilfen
Wehdestraße 48
26123 Oldenburg


Die Feststellung des Hilfebedarfs und die Einleitung der jeweiligen Hilfeform erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes. Hier erfahren Sie welche Sozialarbeiterin/ welcher Sozialarbeiter dort für Sie zuständig ist »

Und hier können Sie herausfinden, welcher Bezirk im Amt für Teilhabe und Soziales für die Eingliederungshilfe für Sie zuständig ist »

Anfragen an die Bereichsleitung der ambulanten Hilfen:
Maximilian Kammann
Telefonnummer: 0441 235-4409 
E-Mail: maximilian.kammann[at]stadt-oldenburg.de 


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Zuletzt geändert am 5. November 2024