Ambulante Hilfen/Sonstige betreute Wohnformen

Ambulante Hilfen/Sonstige Betreute Wohnformen (AH/SBW)

„Ich stehe auf eigenen Beinen, bin aber trotzdem nicht alleine mit meinen Problemen!“

In den Ambulanten Hilfen/Sonstigen Betreuten Wohnformen arbeiten 9 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Aufgabenbereich umfasst ambulante Hilfen. Die genauen Hilfen werden in jedem Fall nach dem persönlichen Bedarf gemeinsam im Hilfeplan, mit allen Beteiligten, vereinbart. Die Unterstützung wird für folgende Bereiche angeboten:

  • Alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern, junge Familien
    Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFH)
  • Kinder und Jugendliche
    Erziehungsbeistandschaft (EB)
  • Rufbereitschaftsdienst

Alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern, junge Familien

Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFH)
(§ 31 SGB VIII)

Zielgruppe:
Junge Mütter mit Kindern nach dem Leben in einer Mutter-Kind-Gruppe, wenn die Mutter so stabil ist, dass sie mit dem Kind in einer eigenen Wohnung leben kann, jedoch noch Unterstützung benötigt. Junge Mütter/Väter, die mit ihren Kindern bereits im eigenen Wohnraum leben und im Verlauf feststellen, dass sie noch Hilfe benötigen und wollen, junge Familien, die aufgrund von Krisen derzeit nicht in der Lage sind, ihren Alltag ohne Hilfestellungen zu bewältigen.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Erziehungshilfe für Familien mit minderjährigen Kindern, die ihre Alltagssituation als sehr belastend erleben. Durch intensive Begleitung und Beratung unterstützt die Sozialpädagogische Familienhilfe Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen oder im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Im gemeinsamen Austausch mit den jeweiligen Bezugsbetreuerinnen und Bezugsbetreuern wird nach geeigneten Lösungswegen gesucht. Sozialpädagogische Familienhilfe zielt darauf ab, dass alle Familienmitglieder im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ ihren Lebensalltag wieder besser bewältigen können.

Kinder und Jugendliche

Erziehungsbeistandschaft
(§§ 30 SGB VIII)

Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche und deren Familien, die miteinander leben können und wollen, jedoch in Überforderungssituationen oder Krisen nicht in der Lage sind, einen angemessenen Umgang miteinander zu finden.

Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel Probleme in der Familie, mit Freunden, in der Schule oder bei der Bewältigung des Alltags haben. Innerhalb der Erziehungsbeistandschaft wird eine Unterstützung, Beratung und Begleitung für die Beteiligten angeboten. Dabei wird das soziale Umfeld mit einbezogen und die Persönlichkeit des jungen Menschen individuell berücksichtigt. Es soll das Selbstbewusstsein und die Beziehungsfähigkeit gefördert und Zukunftsperspektiven für Schule und Beruf entwickelt werden.

Jugendliche, junge Volljährige

Betreuungen in Wohnungen des Jugendhilfezentrums
(§§ 34 und 41 SGB VIII)

Zielgruppe: Junge Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Probleme nicht in einer stationären Heimwohngruppe oder dem Elternhaus betreut werden können und in der Regel eine Wohnung der Einrichtung beziehen oder - die bei einem Auszug aus der stationären Heimwohngruppe, aus dem Elternhaus oder ihren sonstigen bisherigen Lebensbezügen noch Hilfen zur weiteren Verselbstständigung benötigen. Die Betreuung in Wohnungen ist ein Betreuungsangebot für Jugendliche oder junge Volljährige. Diese wohnen in eigenen oder vom Jugendhilfezentrum angemieteten Wohnungen im Stadtgebiet von Oldenburg. Durch die pädagogische Unterstützung und Beratung soll die Entwicklung und Persönlichkeit des jungen Menschen gefördert und unterstützt werden. Zukunftsperspektiven sollen entwickelt werden, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Betreuungsangebot

In den oben genannten Betreuungsformen des Arbeitsbereiches soll den jeweiligen Bedürfnissen der einzelnen Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und/oder deren Familien Rechnung getragen werden.

Neben den Zielen der Verselbstständigung in lebenspraktischen Bereichen und der Schaffung von schulischen und beruflichen Grundlagen für jede Jugendliche/jeden Jugendlichen wollen wir in unserer pädagogischen Arbeit die Eigenverantwortung stärken, Kontakt- und Beziehungsfähigkeit fördern und angemessenes Verhalten in der Gemeinschaft vermitteln. Ziel ist es, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern und Hürden überwinden zu lernen.

Die Arbeit in den Ambulanten Hilfen/Sonstigen Betreuten Wohnformen orientiert sich vornehmlich an den jeweiligen Familien oder dem Kind beziehungsweise dem Jugendlichen. Ergänzt wird die Arbeit innerhalb der Einzelbetreuung durch regelmäßige freiwillige Gruppenangebote.

Zuverlässigkeit, Akzeptanz und Wertschätzung in der Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien ist die Grundlage unserer Arbeit.

Unterbringung/Gegebenheiten

Flexible Unterstützungsmöglichkeiten werden mit den jungen Menschen gemeinsam erarbeitet. In der Regel stehen ein oder zwei feste Bezugspersonen zur Seite.Die Betreuungstermine finden im Lebensraum der Familien oder innerhalb des Jugendhilfezentrums statt. Dort befinden sich die Büroräume der Ambulanten Hilfen/Sonstigen Betreuten Wohnformen. Es stehen eine Küche und Gemeinschaftsräume, sowie Waschmaschine, Trockner und Computer mit Internetzugang zur Nutzung zur Verfügung.

Mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Verselbstständigungsbereich werden Wohnungen von den Jugendlichen, den Eltern oder der Einrichtung angemietet.

Rufbereitschaft

Das Team der Ambulanten Hilfen/Sonstigen Betreuten Wohnformen übernimmt die Rufbereitschaft für das Amt für Jugend und Familie. Die Rufbereitschaft ist jeweils nach Dienstschluss des Amtes für Jugend und Familie über Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt oder KJPP zu erreichen.

Die Rufbereitschaft wird zum Beispiel tätig:

  • In Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen, die sich im Stadtgebiet von Oldenburg aufhalten.
  • Für Kinder/Jugendliche, die nicht angemessen versorgt erscheinen.
  • In Form von Begleitung, wenn geschlossene Unterbringung von Minderjährigen bei Fremd- oder Selbstgefährdung notwendig wird.
  • Wenn sorgeberechtigte Eltern die Versorgung von Minderjährigen nicht übernehmen können.
  • Bei häuslicher Gewalt in Familien mit minderjährigen Kindern.
  • Für minderjährige Selbstmelder, die nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurückkehren wollen oder können (zum Beispiel bei Gewalt, langwierigen Streitigkeiten.
  • Wenn die Polizei Minderjährige aufgreift, die vermisst gemeldet sind.

Möglichkeiten der Rufbereitschaft

  • Klärung durch gemeinsame Gespräche zwischen den Eltern und Kindern
  • Prüfung, ob der/die Minderjährige bis zur Öffnungszeit des Amtes Jugend und Familie im Elternhaus verbleiben kann

Ist aktuell ein Verbleib im Elternhaus nicht möglich, können

  • die Kinder bei einer geeigneten Person in Obhut genommen werden.
  • Kinder bis 12 Jahre zu Beispiel in einer Bereitschaftsbetreuungsfamilie untergebracht werden.
  • Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren in der Jugendschutzstelle untergebracht werden.

Sind die sorgeberechtigten Eltern erreichbar, wird das Verfahren mit diesen abgesprochen.

Kontaktmöglichkeiten

Ambulante Hilfen
Wehdestraße 48
26123 Oldenburg

Telefon: 0441 235-4408, Telefon: 0441 235-4409
Telefon: 0441 235-4414, Telefon: 0441 235-4113
Fax: 0441 235-4420

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Zuletzt geändert am 2. April 2024