Jugendschutzstelle

Immer eine offene Tür

Wir nehmen Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren auf. Die Inobhutnahme von Kindern unter zwölf Jahren wird in anderen Einrichtungen beziehungsweise Maßnahmen im Stadtgebiet verwirklicht. Bei einer akuten familiären Krise oder der Gefährdung des Wohls der Jugendlichen ist eine Aufnahme jederzeit, auch nachts, möglich. Sowohl für Jugendlichen als auch für Eltern kann die Inobhutnahme zur emotionalen Stabilisierung und zur Entspannung der aktuellen Krisensituation notwendig sein. Dies geschieht zum Beispiel durch:

  • Deeskalation durch räumliche Trennung
  • Alltagstrukturierung
  • allgemeine Hilfestellung
  • Gesprächsangebote

Angebote für den Jugendlichen

  • sofortige Aufnahmemöglichkeit
  • Befriedigung von Grundbedürfnissen
  • (Erst-) Beratung
  • Krisenanalyse/Problemerkennung
  • Unterstützung und Begleitung bei Lebensfragen

Räumlichkeiten

Die Jugendschutzstelle und die Clearingstelle » sind in einem Gebäude untergebracht. Die Bereiche der Mädchen und der Jungen sind baulich voneinander getrennt. In beiden Bereichen stehen Einzelzimmer, Badezimmer, Küche, sowie Wohn-/Esszimmer zur Verfügung. Zu dem können Räumlichkeiten im Keller für Aktivitäten unter anderem zum Kickern oder Fitness genutzt werden.


Die Jugendschutzstelle liegt stadtnah und sehr verkehrsgünstig. Alle Schulen, Vereine und andere Institutionen können schnell erreicht werden.

Kontaktmöglichkeit

In Krisen und Notfällen sollten sich Jugendliche und ihre Eltern zunächst an das Amt für Jugend und Familie wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Amtes sollten Jugendliche und ihre Eltern direkt Kontakt mit der Jugendschutzstelle aufnehmen oder sich (nachts) an die Polizei wenden.

In akuten Notfällen ist die Jugendschutzstelle über den Bereitschaftsdienst des Amtes für Jugend und Familie über die Polizei erreichbar.

Jugendschutzstelle
Wehdestraße 44+46
26123 Oldenburg

Telefon: 0441 235-4406
Fax: 0441 235-4407 oder 235-4404 (Verwaltung)
E-Mail: jugendhilfezentrum[at]stadt-oldenburg.de

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Zuletzt geändert am 2. April 2024