Wie will ich heißen?

Gesetzesänderung wird auch in Oldenburg gut angenommen

Neues Namensrecht gilt seit dem 1. Mai 2025

Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Deutschland in Kraft getreten. Damit gelten nicht nur für Ehepaare, Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder geänderte Regeln – Erwachsene, die ihren Namen ändern möchten, können dies unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls komfortabler tun. Und die Neuerung wird gut angenommen (Zahlen Stand Mitte Januar 2026): Rund 100 minderjährige und volljährige Personen haben seit der Rechtsänderung bereits ihren bestehenden Familiennamen geändert. Verbunden waren diese Änderungen mit umfassenden Beratungen durch das Oldenburger Standesamt – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten bisher etwa 250 solcher Gespräche und Telefonate.

Welches Standesamt ist zuständig?

Alle deutschen Standesämter beraten über die Möglichkeiten, die das neue Namensrecht bietet, und nehmen entsprechende Erklärungen auf. „Interessierte können sich gern an das Standesamt in ihrem aktuellen Wohnort wenden – dies beschleunigt mitunter auch die Terminfindung“, rät Stefan Beumker, Leiter des Oldenburger Standesamtes. „Bei Personen, die in Oldenburg geboren wurden oder hier geheiratet haben, werden ihre Vorgänge dann von den entsprechenden Ämtern an uns weitergeleitet. Wir nehmen sie anschließend formal in unseren Registern entgegen.“

Entscheidung getroffen – wie geht es weiter?

Personen, die in Oldenburg leben und einen Namen ändern möchten, müssen dies in der Regel persönlich beim Standesamt, Pferdemarkt 12, beantragen. Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist gegebenenfalls noch die Zustimmung weiterer Personen erforderlich – beispielsweise muss die Mutter auch bei volljährigen Kindern als „Namensgeberin“ zustimmen, wenn ein Wechsel vom Nachnamen des Vaters zu ihrem Nachnamen erfolgen soll.

Individuelle Fragestellungen gibt es reichlich, daher ist stets eine einzelfallbezogene Beratung notwendig. Weitere Auskünfte gibt das Team des Oldenburger Standesamts telefonisch unter 0441 235-4444 oder per E-Mail unter standesamt[at]stadt-oldenburg.de.

Mehr erfahren zum Namensrecht

Beim Namensrecht gibt es einiges zu beachten. Im Serviceportal sind weitere Informationen zum Namensrecht » zu finden.

Mehr erfahren zum Standesamt

Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um die Aufgaben des Standesamtes der Stadt Oldenburg ». Dort finden Bürgerinnen und Bürger neben weiteren Informationen zum Namensrecht außerdem zahlreiche weitere Dienstleistungen und Online-Services.

Zuletzt geändert am 22. Januar 2026