Sterben
Jeder Abschied fällt schwer
Ein Angehöriger oder ein Freund ist verstorben? Dann sind einige organisatorische Dinge zu erledigen. Der Tod eines Menschen – auch die Totgeburt eines Kindes – ist beim Standesamt zu melden. Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt Oldenburg (Oldb), wenn der Sterbefall in Oldenburg eingetreten ist.
Weitere Informationen
- Sterbeurkunde »
- Anzeige eines Sterbefalles »
- Ratgeber Trauerfall » (PDF, 1,9 MB)
- Und hier gibt es eine Übersicht der städtischen Friedhöfe »
Zuletzt geändert am 2. April 2024